Am 2. Juli 2026 stellte die Bundesregierung ihre geplante Einkommensteuerreform vor. Sie soll zum 1. Januar 2027 beginnen und ab 2028 ihre volle Wirkung entfalten. Rund zehn Milliarden Euro jährlich sollen Steuerpflichtige dann entlasten, insbesondere kleine und mittlere Einkommen. Doch hinter dieser großen Zahl verbirgt sich ein entscheidender Haken: Ein Teil dessen, was als Entlastung verkauft wird, gleicht nicht einmal vollständig die steuerlichen Folgen der Inflation aus. Das Problem nennt sich kalte Progression. Steigen Löhne lediglich deshalb, weil Lebensmittel, Energie, Mieten und andere Lebenshaltungskosten teurer geworden sind, haben Beschäftigte zwar nominell mehr Geld auf dem Gehaltszettel, können sich davon aber real kaum mehr leisten. Gleichzeitig steigt mit zunehmendem Einkommen auch der Steuersatz auf zusätzlich verdiente Einkommensanteile. Werden die dafür maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht entsprechend der Inflation angehoben, wächst die Steuerbelastung, obwohl die Kaufkraft nicht gestiegen ist. Der Staat nimmt also mehr ein, ohne dass der Betroffene tatsächlich wohlhabender geworden wäre. Diese Kritik ist keineswegs eine politische Erfindung unsererseits. Das Bundesfinanzministerium selbst bezeichnet die kalte Progression als eine „Steuererhöhung durch Untätigkeit“. Noch bemerkenswerter: Auf seiner eigenen Internetseite erklärt das Ministerium den Inflationsausgleich zum „Gebot der Fairness“ und stellt klar, der Staat dürfe sich an hoher Inflation nicht zusätzlich bereichern. Seit 2016 wurden die entsprechenden Steuergrenzen deshalb regelmäßig an die Preisentwicklung angepasst. Doch nach den jetzigen Reformplänen soll genau dieser Ausgleich erstmals seit elf Jahren nicht mehr vollständig erfolgen. Das Institut der deutschen Wirtschaft kommt deshalb zu dem Ergebnis, dass die Reform 2028 trotz der angekündigten Entlastungen zu realen Steuermehrbelastungen führen kann. Bei einer vorsichtig angenommenen Inflation von insgesamt 4,5 Prozent für 2026 und 2027 würde ein Single mit 50.000 Euro Bruttojahreseinkommen 114 Euro weniger entlastet, als für einen vollständigen Ausgleich nötig wäre. Bei 80.000 Euro fehlen bereits 265 Euro. Ein vollständiger Ausgleich würde laut IW gut 15 Milliarden Euro erfordern. Während die Entlastung also bereits an dieser Stelle schrumpft, erhöht die Koalition gleichzeitig eine andere Steuer kräftig: Die Pauschsteuer auf Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Drei Prozentpunkte mehr bedeuten tatsächlich eine Erhöhung um 150 Prozent. Das Bundesfinanzministerium nennt diese Maßnahme ausdrücklich als Teil der Gegenfinanzierung des Entlastungspakets. Diese Steuer wird heute in der Regel vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn getragen, auch wenn sie bei entsprechender Vereinbarung auf den Beschäftigten abgewälzt werden kann. Mit der geplanten Erhöhung verteuert die Bundesregierung somit ausgerechnet geringfügige Beschäftigung und schafft für Arbeitgeber einen Grund, zu überlegen, ob sich ein Minijob überhaupt noch lohnt.
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