Die „versehentliche“ Tabaksteuer-Panne: Totalversagen in der Abwicklung
Was hier passiert ist, ist kein kleiner technischer Schnitzer – es ist ein Offenbarungseid der Verwaltung. Das Gesetz zur schrittweisen Tabaksteuererhöhung ab 2027 war vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Die Panne lag ausschließlich in der anschließenden Abwicklung: Im Bundesgesetzblatt wurde der Text mit dem Standard-Satz veröffentlicht, wonach das Gesetz „am Tag nach der Verkündung in Kraft“ tritt. Damit galt die Erhöhung plötzlich schon ab sofort – obwohl das weder beabsichtigt noch vorgesehen war. Wir DDR-Bürger kennen solche „Pannen“ mit „unverzüglich“, vor 37 Jahren war das noch zu unserem Vorteil.
Bundestag und Bundesrat waren an dieser versehentlichen Veröffentlichung nicht mehr beteiligt. Ein Veröffentlichungsdatum wird dort nicht noch einmal korrigiert. Die Verantwortung lag allein bei den nachgelagerten Instanzen im Bundesfinanzministerium, bei den juristischen Referaten, den Ausfertigungs- und Veröffentlichungsstellen. Niemand hat den offensichtlichen Fehler im Inkrafttretensdatum bemerkt, niemand hat hingeschaut, niemand hat gestoppt. Ein simpler, klar erkennbarer Fehler im Datum – und er passiert die gesamte Abwicklung, als hätte man den fertigen Text gar nicht gelesen. Das Ministerium spricht hinterher von einem „technischen Fehler“ und kündigt eine Berichtigung an. Die Generalzolldirektion wird informiert, die Industrie soll weiterproduzieren dürfen. So einfach ist das in diesem Staat: Erst Chaos anrichten, dann beschwichtigen.
Selbst bei meiner kritischen Sicht auf den derzeitigen Regierungsapparat hätte ich so ein Totalversagen absolut nicht für möglich gehalten. Dass selbst in der rein administrativen Abwicklung eines bereits beschlossenen Gesetzes keine einzige kritische Instanz mehr existiert, die einen so offensichtlichen Fehler stoppt, übersteigt jede Erwartung. Kein Gegenlesen, kein Verantwortungsbewusstsein, kein Stopp. Alle Kontrollinstanzen in der Verwaltung versagen permanent. Wenn selbst das Veröffentlichungsdatum eines Steuergesetzes unbemerkt falsch gesetzt wird, dann ist der Apparat nicht mehr handlungsfähig – er ist nur noch ein Selbstläufer, der Fehler produziert und anschließend so tut, als wäre nichts gewesen











