Hautkrebs: Wenn Sparpolitik zur Gefahr für Patienten wird.

Hautkrebs: Wenn Sparpolitik zur Gefahr für Patienten wird
Ab 2027 sollen nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch bislang gesondert vergütete ambulante Operationen, darunter Eingriffe zur Entfernung bösartiger Hauttumoren, aus begrenzten Honorarmitteln finanziert werden. Grundlage bildet das Leistungsvolumen des Jahres 2025. Steigt die Zahl notwendiger Eingriffe stärker als die verfügbaren Gelder, drohen den behandelnden Ärzten finanzielle Abschläge.
Die möglichen Folgen reichen weit über die Honorare der Dermatologen hinaus. Wer für zusätzliche Operationen zunehmend schlechter bezahlt wird, könnte wirtschaftlich gezwungen sein, seine Behandlungskapazitäten zu begrenzen. Die Erkrankungen verschwinden deshalb nicht. Stattdessen drohen längere Wartezeiten und eine Verschiebung notwendiger Eingriffe. Besonders betroffen wären ältere Menschen, darunter die geburtenstarken Jahrgänge, bei denen Hautkrebserkrankungen häufiger auftreten.
Während gesetzlich Versicherte von den begrenzten Honorarmitteln abhängig sind, werden Privatpatienten außerhalb dieser Budgets vergütet. Bereits heute erhalten Ärzte für die ambulante Behandlung von Privatpatienten durchschnittlich mehr als doppelt so hohe Vergütungen wie für gesetzlich Versicherte. Durch die geplante Budgetierung wird sich dieser finanzielle Unterschied weiter verschärfen und Dermatologen wirtschaftlich dazu veranlassen, Privatpatienten erst recht bei der Terminvergabe zu bevorzugen. Für gesetzlich Versicherte drohen damit noch längere Wartezeiten, die gerade bei aggressiven Hauttumoren schwerwiegende Folgen für ihre Überlebenschancen haben können.
Während gesetzlich Versicherte 2019 durchschnittlich 33 Tage auf einen Facharzttermin warten mussten, waren es 2024 bereits 42 Tage, ein Anstieg um 27 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Dass die Ungleichbehandlung zwischen Privat- und Kassenpatienten seit Jahren besteht, zeigte bereits eine Untersuchung von 2016: Privatversicherte warteten durchschnittlich nur 7,8 Tage, gesetzlich Versicherte dagegen 30,7 Tage, ein Unterschied, der gerade bei schweren Erkrankungen erschreckende Fragen nach einem gleichberechtigten Zugang zur medizinischen Versorgung aufwirft.
Dass eine Bundesregierung im 21. Jahrhundert ausgerechnet bei lebensnotwendigen Krebsoperationen den Rotstift ansetzen will und damit riskiert, dass Menschen länger auf ihre Behandlung warten müssen, offenbart eine erschreckende Menschenverachtung in einer Gesellschaft, die sich Fortschritt, Menschenwürde und den Schutz des Lebens auf die Fahnen schreibt.

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