Dazu erklärt MdL und Kreisrat Timo Schreyer:
Meine jüngste Anfrage (Drs.-Nr.8/8350) vom 06.10.2026 zum Thema „Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (umA)“ ergab, dass der Landkreis Bautzen Klage gegen den Freistaat eingereicht hatte und Teilsummen für 2019 und 2020 erstattet bekommen hat!
Für das Jahr 2019 reichte man einen Klagewert von 29.176,70 Euro ein und bekam 18.391,42 Euro erstattet. Für das Jahr 2020 wurden 11.148,96 Euro bei einem Klagewert 18.413,55 Euro erstattet. Über das Jahr 2021 wurde noch kein Urteil gefällt, dort geht es um einen Klagewert von 73.411,53 Euro.
Ich persönlich bin von den geringen Klagewerten enttäuscht! Warum hat das Landratsamt nicht die erheblichen Kürzungen und Ablehnungen durch den Freistaat als Wert angesetzt?! (Drs.-Nr.8/7095 und Drs.-Nr.8/7485)
Folgende Beträge wurden dem Landkreis Bautzen gekürzt und nicht erstattet:
– 2015 bis 2023 – 406.582,30 Euro
– 2024 – 1.379.410,65 Euro
– 2025 – 149.855,59 Euro
Als Kürzungsgründe nannte mir die Staatsregierung als Beispiele das Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze für Auslagen, Rechenfehler oder fehlerhafte Entgeltvereinbarungen.
Weitere Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (umA) wurden durch den Freistaat abgelehnt:
– 2015 bis 2023 – 1.114.173,20 Euro
– 2024 – 543.245,33 Euro
– 2025 – 322.764,67 Euro
Zu den Gründen für die Ablehnung zählen unter anderem: Verjährung des Erstattungsanspruchs, Verneinung der Unbegleitetheit des Minderjährigen bei der Einreise oder Nichtbeachtung von Ausschlussfristen.
Ich fordere als MdB und als Kreisrat des Landkreises Bautzen, dieses Thema schnellstens im nächsten „Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und sorb. Angelegenheiten“ aufzuarbeiten und weiter möchte ich wissen, wer für den Millionenschaden verantwortlich ist!
Timo Schreyer, MdL
8. Oktober 2026










