Geburtshilfe im Rettungswagen
Während Sachsens Geburtskliniken zunehmend unter wirtschaftlichem Druck stehen und die Krankenhausreform mit ihren neuen Qualitätsanforderungen kleinere Standorte zusätzlich gefährden könnte, präsentieren CDU, SPD, Grüne und Linke im sächsischen Landtag einen gemeinsamen Antrag zur Sicherung der Geburtshilfe. Darin sollen neben Geburtshäusern und Telemedizin auch zusätzliche Schulungen für Rettungsfachpersonal bei geburtshilflichen Notfällen geprüft werden.
Man muss sich die Absurdität vor Augen führen: Die Krankenhausreform verlangt von Geburtskliniken grundsätzlich mindestens drei Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie weitere medizinische Leistungsgruppen, darunter Chirurgie, Innere Medizin und Intensivmedizin. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert künftig seinen Versorgungsauftrag und muss seine Geburtsstation schließen.
Statt die wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Erhalt dieser Einrichtungen sicherzustellen, wird nun darüber diskutiert, Rettungsfachpersonal besser auf außerklinische Geburten vorzubereiten!
Ein Rettungswagen mit zwei Sanitätern soll also im Notfall auffangen, was eine Geburtsklinik mit Ärzten, Hebammen, Operationssaal und medizinischer Ausstattung nicht mehr wohnortnah leisten kann? Eine zusätzliche Schulung macht aus einem Rettungssanitäter weder einen Geburtshelfer noch einen Facharzt.
Selbstverständlich müssen Rettungskräfte auf Notfälle vorbereitet sein. Doch es ist ein gesundheitspolitisches Armutszeugnis, wenn solche Notfälle infolge weiterer Klinikschließungen zunehmen und ihre Bewältigung zum Ersatz für eine erreichbare Geburtshilfe wird.
Wer höchste Qualitätsstandards verlangt, muss auch dafür sorgen, dass Frauen und ihre Kinder diese medizinische Qualität tatsächlich erreichen können. Die Krankenhausreform dient nicht zur Verbesserung der Versorgung, sondern zum Sparprogramm auf Kosten der Sicherheit von Müttern und Neugeborenen.












