Ende Juli 2026 forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt öffentlich die flächendeckende Einführung der elektronischen Fußfessel für islamistische Gefährder. Eine Debatte, die er in den darauffolgenden August-Tagen noch weiter anheizte. Was auf den ersten Blick nach konsequenter Härte klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als eine geradezu peinliche Scheinlösung. Eine Fußfessel verhindert keinen Anschlag, stoppt keinen Lkw und entwaffnet keinen Attentäter. Dobrindts Ruf nach dem Fußband ist nicht einmal Symptombekämpfung, sondern reiner politischer Aktionismus. Er soll Handlungsfähigkeit vorgaukeln, wo in Wahrheit das kolossale Versagen der deutschen Sicherheitsarchitektur kaschiert werden soll.
Das eigentliche Trauerspiel liegt in der chronischen Unfähigkeit der eigenen Organe, aus vorliegenden Daten konsequent zu handeln. Trotz massiver Etataufstockung – der Haushalt des Verfassungsschutzes kletterte seit 2024 rasch auf rund 690 Millionen Euro im Jahr 2026 – agiert das behördliche Dickicht wie ein tatenloser Beobachter.
Wie abhängig deutsche Sicherheitsbehörden immer wieder von Hinweisen ausländischer Nachrichtendienste sind und wie solche Informationen anschließend im eigenen Behördenapparat versanden können, zeigen folgende Fälle:
Anis Amri (Breitscheidplatz): Über 50 Behörden befassten sich mit ihm; der marokkanische Geheimdienst warnte Monate vorab detailliert – geschehen ist im Behördenwirrwarr nichts.
Dresden: Ein ausländischer Partnerdienst warnte den BND bereits 2019 vor Abdullah al-H. H., dem späteren Täter des islamistischen Messeranschlags von Dresden 2020. Der Hinweis auf mögliche Anschlagsplanungen wurde jedoch nicht an die zuständigen sächsischen Sicherheitsbehörden weitergegeben.
Botschafts-Pläne: Entscheidende Ermittlungsanstöße kamen oft erst durch US-amerikanische, israelische oder französische Aufklärung.
Es fehlt weder an Geld noch an Daten, sondern allen voran an Priorisierung, Koordination, und Mut zur Gefahrenabwehr im föderalen Apparat.
Grotesk ist auch die deutsche Praxis der Passwegnahme: Gefährdern wird die Ausreise untersagt, um das Ausland zu schützen – während sie sich im Inland weiter frei unter der eigenen Bevölkerung bewegen dürfen. Europäische Nachbarn handeln drastisch konsequenter:
Großbritannien (TPIM): Verhängt strikte Wohnsitzauflagen, Zwangsumsiedlungen, Kontaktverbote und tägliche Polizeimeldungen.
Frankreich (MICAS): Beschränkt den Bewegungsradius von Gefährdern massiv und erlegt Meldeauflagen auf.
Niederlande: Begrenzen Aufenthaltsgebiete strikt und entziehen Doppelstaatlern konsequent die Staatsbürgerschaft.
Der Unterschied ist fatal: Europäische Partner legen fest, was eine Hochrisikoperson überhaupt noch tun darf. Deutschland beschränkt sich darauf zu protokollieren, was der Gefährder tut – bis es zu spät ist. Dobrindts Fußfessel-Vorstoß ist eine lächerliche Beruhigungspille. Solange der Staat behördlich bekannte Gefährder nicht wirksam einschränkt, versagt er bei seiner Kernaufgabe. Der Preis dieses Zögerns wird mit Menschenleben bezahlt.









