Dazu erklärt MdL und Kreisrat Timo Schreyer:
Meine Anfrage (Drs.-Nr.8/7485) vom 06.08.2026 zum Thema „Kostenerstattungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (UmA)“ ergab, dass der Landkreis mehrere Millionen Euro für die Unterbringung der Jugendlichen nicht vom Freistaat erstattet bekommt bzw. Leistungen durch den Freistaat gekürzt wurden!
Für die Zeiträume 2024 bis 2026 wurden 1,087 Mio. Euro an Kosten abgelehnt und weitere 1,537 Mio. Euro an Erstattungen gekürzt. (535 abgelehnte Fälle und 634 gekürzte)
Zuvor wurden in dem Zeitraum 2016 bis 2023, 1937 Erstattungsanträge im Wert von 1,144 Mio. Euro durch das Land Sachsen abgelehnt und 314 Erstattungsanträge im Wert von 406,5 TEUR auch gekürzt.
Zu den Gründen für die Ablehnung zählen unteren anderem: Verjährung des Erstattungsanspruchs, Verneinung der Unbegleitetheit des Minderjährigen bei der Einreise oder Nichtbeachtung von Ausschlussfristen.
Für Kürzungsgründe nannte mir die Staatsregierung als Beispiele das Unterschreiten der Geringfügigkeitsgrenze für Auslagen, Rechenfehler oder fehlerhafte Entgeltvereinbarungen.
Für mich als Kreisrat des Landkreis Bautzen muss dieses Thema schnellsten aufgearbeitet werden und auf den Tisch des Kreistages. Warum kann es zu solchen großen Abweichungen zwischen Abrechnung und Erstattung kommen? Diese und andere Fragen müssen beantwortet werden.
Timo Schreyer, MdL
10. August 2026










