Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt, parallel Kinder großgezogen und sein Leben nach Arbeitsschichten ausgerichtet hat, durfte bislang darauf vertrauen, etwas früher ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Nun will die Koalition aus CDU, CSU und SPD genau diesen Anspruch abschaffen. Begründet wird das mit angeblicher Gerechtigkeit: Die Begünstigten seien im Durchschnitt gesünder, besserverdienend und verfügten über höhere Renten. Was dabei unter den Tisch fällt, sind die völlig unterschiedlichen Lebenswege in Ost und West.
Besonders sichtbar wird das bei den Frauen. In der DDR war die voll berufstätige Mutter kein Ausnahmefall, sondern politisch und wirtschaftlich gewollter Normalzustand. Krippe, Kindergarten und Hort ermöglichten eine durchgehende Erwerbstätigkeit, doch ermöglicht heißt nicht automatisch freiwillig. Viele Frauen arbeiteten Vollzeit, versorgten anschließend Haushalt und Kinder und bezahlten ihre lückenlose Erwerbsbiografie mit dem Wertvollsten, das eine Familie besitzt: gemeinsamer Zeit.
In Westdeutschland dominierte dagegen lange das Modell des voll arbeitenden Vaters und der Mutter, die wegen der Kinder gänzlich zu Hause blieb oder viele Jahre später in Teilzeit zurückkehrte. Kindergärten waren vielfach nur halbtags geöffnet. Beide Lebensmodelle hatten ihren Preis. Doch rentenrechtlich ist ein entscheidendes Detail zu beachten: Für Kinder werden nicht lediglich 30 beziehungsweise 36 Monate Kindererziehungszeit berücksichtigt, die eigene Rentenpunkte bringen. Zusätzlich zählt die Kinderberücksichtigungszeit bis zum zehnten Geburtstag grundsätzlich für die notwendigen 45 Versicherungsjahre.
Eine westdeutsche Mutter konnte daher mehrere Jahre zu Hause bleiben und diese Zeit dennoch für die Wartezeit angerechnet bekommen. Die ostdeutsche Mutter, die währenddessen Vollzeit arbeitete und gleichzeitig ihr Kind versorgte, erhielt für denselben Zeitraum keine doppelte Versicherungszeit. Ein Monat blieb ein Monat. Ihre höhere gesetzliche Rente ist also kein Geschenk, sondern das Ergebnis zusätzlicher Erwerbsarbeit.
Genau diese höhere Rente wird nun gegen sie gewendet. Weil Menschen mit langen Erwerbsbiografien häufiger höhere Ansprüche besitzen, erklärt man sie kurzerhand zu Privilegierten. Das ist eine bemerkenswerte zynische Verdrehung: Erst leisten sie über Jahrzehnte mehr, dann dient das Ergebnis dieser Leistung als Begründung dafür, ihnen den früheren Renteneintritt wieder zu nehmen.
Hinzu kommt die völlig andere Vermögensgeschichte des Ostens. In der DDR gab es weder einen freien Kapitalmarkt noch eine verbreitete Aktien-, Fonds- oder private Vorsorgekultur. Viele Familien konnten keine Wertpapiervermögen, Unternehmensanteile oder größeren Immobilienwerte aufbauen und an ihre Kinder weitergeben. Nach 1990 folgten niedrigere Löhne, Betriebsschließungen, Arbeitslosigkeit und deutlich geringere Erbschaften. Diese Lücke verschwindet nicht innerhalb einer Generation.
Bis heute ist die Skepsis gegenüber privater Kapitalanlage im Osten stärker. Sie wird zusätzlich von politischen Kräften seitens der Linkspartei, dem BSW und der SPD genährt, die Aktien und Fonds regelmäßig als Zockerei, Spekulation oder Geschäft der Reichen darstellen. Wer Bürger über Jahrzehnte von Kapitalbildung fernhält, macht sie zwangsläufig abhängiger von der gesetzlichen Rente.
Und nun soll ausgerechnet diese letzte tragende Säule gekürzt werden. Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren ist deshalb keine gerechte Reform. Sie ist eine Sparmaßnahme, deren Rechnung besonders häufig jene bezahlen, die schon einmal mit ihrer Lebenszeit bezahlt haben.











