Kinderschutz darf kein Türöffner für digitale Kontrolle werden!

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will Kindern bis zum 13. Geburtstag den Zugang zu sozialen Medien verbieten. Was zunächst nach entschlossenem Jugendschutz klingt, hat allerdings eine bemerkenswert düstere Kehrseite: Ein Verbot ist nur dann ein Verbot, wenn kontrolliert werden kann, wer zwölf und wer 42 Jahre alt ist. Die Bundesregierung hält dafür ausdrücklich eine Altersüberprüfung auf Basis der europäischen digitalen Identitätsinfrastruktur für denkbar.
Die EU-Kommission hat die technische Grundlage bereits geschaffen. Ihre Altersverifikationslösung ist seit April 2026 technisch einsatzbereit und kann ausdrücklich auch auf eine Altersgrenze von 13 Jahren angepasst werden. Als Grundlage für den Altersnachweis kommen unter anderem eID, Personalausweis, Reisepass, Banking-Apps oder eine Prüfung durch Dritte infrage. Anschließend soll lediglich ein anonymer Altersnachweis übertragen werden. Die Kommission will zudem Listen sogenannter „trusted“, also von ihrem System als vertrauenswürdig anerkannter Anbieter und Lösungen führen.
„Vertrauenswürdig“ ist dabei ein bemerkenswertes Wort. Denn Vertrauen ist normalerweise etwas, was jeder Einzelne für sich selbst beschließt, nicht etwas, das eine Behörde per Liste verleiht.
Die gegenwärtige Konstruktion soll Identität und Internetnutzung ausdrücklich voneinander trennen. Das ist richtig und wichtig. Doch es löst das grundsätzliche Problem nicht: Man errichtet eine EU-weite einsetzbare digitale Zugangskontrolle, um Kinder von Instagram fernzuhalten. Die Kommission selbst erklärt, dass dieselbe Technik später auf andere Altersgrenzen und andere Anwendungsfälle ausgeweitet werden kann.
Das eigentliche Risiko beginnt dort, wo aus Alterskontrolle Function Creep wird: Eine Infrastruktur wird für einen eng begrenzten Zweck geschaffen und Jahre später für weitere Zwecke geöffnet. Heute soll sie lediglich bestätigen, dass ein Nutzer alt genug für TikTok ist. Morgen könnte ein dauerhafter Identifikator pseudonyme Social-Media-Konten einer realen Person zuordnen. Übermorgen könnten protokollierte Zugangsdaten erkennen lassen, wer politische Foren, bestimmte Nachrichtenseiten oder andere sensible Angebote nutzt. Werden solche Informationen irgendwann mit Geräte-, Standort- oder anderen staatlich verfügbaren Daten verknüpft, entstehen Bewegungs-, Kontakt- und Verhaltensprofile, die weit über eine simple Altersprüfung hinausgehen.
Niemand muss dafür heute einen geheimen Überwachungsplan unterstellen. Genau darin liegt der gefährlichere Punkt: Eine technische Möglichkeit überlebt politische Versprechen. Was heute verboten ist, kann morgen per Gesetz erlaubt werden. Und eine Infrastruktur, die nie geschaffen wurde, kann auch niemand zweckentfremden.
Für den gut klingenden Wunsch, Zwölfjährige von TikTok fernzuhalten, würde damit eine digitale Architektur geschaffen, deren mögliche Reichweite irgendwann weit über Kinderzimmer hinausreichen könnte. Kinderschutz darf nicht zum Einfallstor für eine Identitäts- und Zugangsinfrastruktur werden, bei der die Bürger darauf hoffen müssen, dass zukünftige Regierungen niemals auf Ideen kommen, die sich technisch längst umsetzen lassen.

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