Landkreis Bautzen darf kein zweites Lampedusa werden!

Die Belastungen durch die massenhaften illegalen Einschleusungen sind weder von den Landkreisen zu stemmen, noch von den Bürgern zu akzeptieren. Keine wirksamen Maßnahmen gegen die illegalen Einwanderungen bei Freistaat und Landkreis erkennbar.

Dazu erklärt AfD-Landtagsabgeordneter Frank Peschel:

„Die letzten beiden Plenumstage im Landtag haben mir gezeigt, dass die CDU-geführte Staatsregierung keinerlei wirksame Maßnahmen gegen diese unkontrollierte Einwanderung und die verfehlte Flüchtlingspolitik unternimmt. Vielmehr versucht die Staatsregierung, sich mit Geld Ruhe in den Landkreisen zu erkaufen. Still und leise wurden durch CDU, SPD und Grüne zusätzliche Gelder von über 97 Millionen Euro für Flüchtlingshilfen ausgegeben. Insgesamt belaufen sich die Flüchtlingskosten in Sachsen im aktuellen Doppelhaushalt auf über 762 Millionen Euro. Zum Vergleich: soviel kostet die Elektrifizierung der Bahnstrecke von Dresden nach Görlitz.

Es ist keinerlei Wille erkennbar, dass die CDU ernsthaft die Situation entschärfen will. Die CDU kann sich von ihrem merkelschen Erbe nicht trennen.

CDU-Innenminister Schuster sprach sich für „flexible Obergrenzen“ bei der Masseneinwanderung aus. Von sofortigen und dauerhaften Grenzkontrollen, Umstellung von Geld- auf Sachleistungen oder Abschiebung von Ausreisepflichtigen – unsere Lösungsvorschläge – sprach der Innenminister nicht. Er sieht die Schuldigen nur in Berlin.

Als Landtagsabgeordneter unterstütze ich die Absetzungsanträge der AfD-Kreistagsfraktion für den geplanten Kreistag am Montag den 25.09.2023 ausdrücklich. Bereits heute wird fast jeder zweite Asylbewerber im Landkreis Bautzen in Hoyerswerda untergebracht.

Der Beschluss muss unbedingt verhindert werden, weil heute schon in Hoyerswerda die Schulen überlaufen, die ärztliche Versorgung am Limit ist und mit der Unterbringung in Wohngebieten eine Gefährdung des sozialen Friedens massiv in Kauf genommen wird.

Herr Landrat Wischas muss sich an seiner Weihnachtsrede 2022 messen lassen und darf keine Wohnungen und Mehrfamilienhäuser für die Unterbringung von Ausreisepflichtigen missbrauchen.

Alle Anreize für Ausreisepflichtige müssen reduziert werden. Dazu gehört u.a. die Unterbringung von Ausreisepflichtigen in Zelten oder Containern.“

Quelle: „Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen“

Anträge des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
Drucksachen 7/13868, 7/14121, 7/14122, 7/14123, 7/14197

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