Dazu erklärt der Vorsitzende der Kreistagsfraktion Steffen Lehmann:
„In der nächsten Kreistagssitzung am 25.03.2024 sollte eigentlich die geänderte Hauptsatzung mit Gültigkeit ab 01.08.2024 verabschiedet werden!
Die geplante neue Satzung sollte die zukünftigen Kreisräte der nächsten Wahlperiode massiv in Ihrer Mitwirkung beschneiden! Der Landrat und die Verwaltung sollten mit weitgehenden Verfügungen ausgestattet werden!
Wollte man schon den zu erwarten Wahlergebnissen für die bevorstehende Kreistagswahl im Juni vorbauen, um nicht mehr auf eigene Mehrheiten im Kreistag angewiesen zu sein?
Wir als AfD-Kreistagsfraktion wollten diese Ermächtigung des Landrats und seiner Verwaltung so nicht mittragen und haben deshalb am 15.03.2024 vor der Kreisausschusssitzung am Montag den 18.03.2024 einen Änderungsantrag zur „Hauptsatzung“ eingebracht.
Es müssen auch in der Zukunft weiter alle gewählten Kreisräte in Ausschüssen vertreten sein und nicht nur 52 von 92 Kreisräten, so unter anderem unsere Forderung im Änderungsantrag!
Zwei Beispiele für die geplanten Änderungen der Wertgrenzen ab 01.08.2024:
der Abschluss von Miet-, Pacht- und Leasingverträgen bei einer jährlichen Miet-, Pacht- oder Leasingsumme je Einzelfall von mehr als 000 Euro bis 500.000 Euro (alte Werte: 50.000 Euro bis 250.000 Euro) – hier reden wir unter anderem über die Asylunterkünfte im Landkreis
der Beitritt zu und der Austritt aus Vereinen, Verbänden, soweit es sich nicht um Zweckverbände handelt, und Organisationen mit einem Mitgliedsbeitrag im Einzelfall von mehr als 25.000 Euro jährlich (alter Wert: 2.000 Euro)
Wir wollen auch zukünftig bei Asylunterkünften, Baumaßnahmen oder bestimmten Demokratieprojekten im Kreistag bei vielen Entscheidungen mitbestimmen und nicht alles der Verwaltung oder dem Landrat überlassen!
Deshalb begrüßen wir die gestrige Entscheidung des Landrates, die Vorlage – DS 3/0025/24 – „Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Bautzen“ von der Tagesordnung zu streichen.“