Die AfD Sachsen mahnt die sächsische Staatsregierung wegen der vom Verfassungsschutz willkürlich verfassten Einstufung unseres Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“ ab. Die Abmahnung wurde durch die renommierte Anwaltskanzlei Höcker erstellt.
„Die für die Presse verfasste Begründung, dass wir gesichert rechtsextrem seien, ist juristisch unhaltbar“, erklärt Sachsens AfD-Vorsitzender, Jörg Urban. „Aussagen wurden willkürlich zu unseren Ungunsten interpretiert. Und zwar am laufenden Band.“
So wurde beispielsweise der Begriff „internationale Finanzelite“ als antisemitisch stigmatisiert, obwohl diese Formulierung im politischen Diskurs gang und gäbe ist.
„Es ist laut Rechtsprechung zwingend festgeschrieben, dass juristische Bewertungen immer im Sinne der Meinungsfreiheit ausgelegt werden müssen, wenn verschiedene Interpretationen möglich sind“, sagt AfD-Jurist, Dr. Joachim M. Keiler. „Das wurde vom Innenministerium und der Behörde grob missachtet“.
Erschwerend kommt hinzu, dass das vollständige Gutachten des VS noch immer nicht veröffentlicht wurde. „Das ist wie jemanden des Diebstahls zu bezichtigen, ohne zu verraten, was gestohlen wurde.“
Die Abmahnung wird nun dem CDU-geführten Innenministerium zugestellt. Die sächsische AfD kündigt bereits jetzt Klage an, sollte die Einstufung nicht rückgängig gemacht und veröffentlicht werden. Nach dem sächsischen Verfassungsschutzgesetz war die Berichterstattung über Pressemitteilung rechtswidrig.





