Kreisrat Steffen Lehmann fragte an. Die Antwort vom Landratsamt ergab, dass 20% der unbegleiteten minderjährige Flüchtlinge (umA) als junge Erwachsene als „ambulante Fälle nach § 41 i.V. m. §30 SGB VIII“ weiter betreut werden.
Dazu erklärt Kreisrat Steffen Lehmann: „Im Landkreis Bautzen werden zum Stichtag 31.08.2025 noch 20 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge über die Volljährigkeit hinaus betreut, was eine jährliche Mehrbelastung für den Steuerzahler von ca. 1.400.000,00 Euro bedeutet.
Das Alter der weiter Betreuten liegt zwischen 18 und 20 Jahren, 90% von ihnen kommen aus Afghanistan oder Syrien.
Ich will Akteneinsicht nehmen, warum diese 20 Personen als „ambulante Fälle“ behandelt, bzw. nicht abgeschoben werden oder sie mit dem Erreichen der Volljährigkeit nicht nach der Asylleistungspauschale abgerechnet werden.
Die Asylleistungspauschale liegt bei ca. 13.900,00€ pro Jahr (Erwachsene) und die Kosten für einen umA bei etwa 83.500,00€ jährlich.
Hintergründe:
Der/die Jugendliche beantragt – wenn möglich einige Wochen oder Monate – vor dem 18.
Geburtstag eigenständig eine Hilfeverlängerung gem. § 41 SGB VIII. Dieser Antrag muss die Sicht
der/des Jugendlichen, also eine subjektive Begründung beinhalten, warum und in welchen
Lebensbereichen weiter Hilfen zur Erziehung benötigt werden. Dem Antrag ist eine schriftliche Stellungnahme des/der verantwortlichen Betreuer/in beizufügen, die die Hilfeverlängerung aus fachlicher Sicht der betreuenden Einrichtung darlegt. Ein Anspruch auf Hilfen für junge Volljährige besteht nur bis zum 21. Lebensjahr.
Steffen Lehmann, Kreisrat Bautzen
15. Oktober 2025