Täuschung der Bürger: Corona-Lockerungen werden erneut verschoben

Die angekündigten Lockerungen der Corona-Beschränkungen schiebt die Staatsregierung immer weiter hinaus. Obwohl die Inzidenz in Sachsen bereits auf 100 stark gesunken ist, sollen die 15-Kilometer-Begrenzung und die Ausgangssperren in der neuen Verordnung immer noch nicht umfassend fallen.

Der Einzelhandel soll sogar erst unter einer Inzidenz von 50 oder sogar 25 öffnen dürfen, berichtet die Sächsische Zeitung. Zudem sollen nur Grundschulen geöffnet werden. Ab der 5. Klasse wird den Schülern weiter ein ordentlicher Unterricht verwehrt.

Jörg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt:

„Die CDU-geführte Staatsregierung erfindet ständig neue Grenzwerte, ab der die drastischen Einschränkungen aufgehoben werden. Diese Willkür und Irreführung der Bürger halte ich für skandalös. Im Dezember hieß es z.B. noch, unterhalb einer Inzidenz von 200 solle der 15-Kilometer-Radius und die Ausgangsbeschränkungen fallen.

Ich fordere Ministerpräsident Michael Kretschmer auf, die Bürger nicht weiter von Woche zu Woche mit neuen Ankündigungen hinzuhalten. Bis heute hat die sächsische Regierung keinen wissenschaftlichen Nachweis, ob die einzelnen Corona-Verbote überhaupt etwas bewirken. Wir können nicht den Lockdown bis zum Sommer ständig verlängern, nur weil dann plötzlich die neue Inzidenz von 10 für Lockerungen gilt.

Die harten Maßnahmen haben bereits jetzt zahllose Existenzen zerstört und Familien mit Kindern in den Wahnsinn getrieben. Im letzten Jahr sind allein 20.000 Sachsen aus ihren Sportvereinen ausgetreten, weil sie nicht mehr trainieren dürfen. Dient das etwa der Gesundheit? Auch Einzelhandel, Gastronomie und Kulturbetriebe werden sich von dem verordneten Koma nie mehr vollständig erholen können.

Sachsen hat immer noch keine Ausstiegsstrategie, die allen wirtschaftlich Betroffenen ihre Verluste ersetzt. Die AfD fordert deshalb, ein sofortiges Ende des harten Lockdowns, Schadensersatz für Einzelhändler und Gewerbetreibende sowie endlich einen umfassenden Schutz der Hoch-Risikogruppen.“

 

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