Bürgermeister verstößt gegen Vergaberecht

Rechtsaufsicht hält Hand darüber! – Auch weitere Vorkommisse werden nur angemahnt und führen nicht zu einem Disziplinarverfahren!!           

Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Steffen Lehmann:

Wir als Gemeinderatsfraktion sind langsam fassungslos, wie eine Rechtsaufsichtsbehörde hier einen CDU-Bürgermeister schützt!

Seit Monaten/Jahren beschäftigen wir uns als Gemeinderäte mit dem Schulprojekt „Grundschule Malschwitz“.

In dieser Zeit sind einige Verstöße durch den Bürgermeister Matthias Seidel erfolgt und wir hätten heute schon viel weiter in der Sache sein können. Unter anderem teilten uns die Rechtsaufsicht und der Bürgermeister in ihrem Schreiben vom 23.06.2026 folgende Verstöße mit:

  • Die Informationspflichten ggü. dem Gemeinderat gemäß §52 Abs. 5 SächsGemO sind künftig einzuhalten.
  • Die festgelegten Zuständigkeiten nach der Hauptsatzung der Gemeinde Malschwitz sind künftig zu beachten.
  • Sofern weitere Sachverhalte zum o.g. Schulprojekt bestehen, die gegenüber dem Gemeinderat bisher noch nicht kommuniziert wurden, sind diese schnellstmöglich offen zu legen.

„Anschließend weisen wir noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Verletzungen o.g. Pflichten in einem Disziplinarverfahren münden können.“

Den schwersten Verstoß seitens des Bürgermeisters sehen wir in der Vergabe der Planungsleistungen für einen Neubau von 163.000,00 Euro.

Bereits in der Vergangenheit (März 2024) hatte man schon den Fehler gemacht und das Schulprojekt nicht europaweit ausgeschrieben und jetzt passiert wieder so ein grober Fehler! Auch im März 2024 hatte die AfD den Vorgang durch die Rechtsaufsicht prüfen lassen und bekam Recht!

Aber die jetzige Antwort der Rechtsaufsicht vom 06.07.2026 schlägt dem Fass den Boden aus!

Man stellt fest, dass eine neue Ausschreibung hätte stattfinden müssen!

Gleichzeitig wird sich schützend vor den Bürgermeister gestellt, um mögliche Schadensersatzforderungen durch das beauftragte Planungsbüro abzuwenden.

Wo bleibt die sachliche Beurteilung zum Vergaberecht?

Warum wurde anderen Firmen die Möglichkeit genommen, sich für die Ausschreibung von 163.000,00 Euro zu bewerben?

Uns fehlen als Fraktion die Worte, wie man so eine Beurteilung zu dem „Sachverhalt“ ausstellen kann! Für diese Kompetenzverletzung des Bürgermeisters erhält er nur eine Mahnung durch die Rechtsaufsicht.

Unsere Fraktion behält sich vor, den Sachverhalt jetzt bei der Landesdirektion Sachsen prüfen zu lassen.

Steffen Lehmann, Fraktionsvorsitzender
9. Juli 2026

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