Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss des beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Hauptsacheverfahrens in erster Instanz, nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung muss das BfV vorläufig unterlassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom heutigen Tag (26. Februar 2026) entschieden und damit einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben.
Dazu erklärt der Bautzener AfD-Kreisvorsitzende Frank Peschel:
„Ich begrüße das Urteil sehr, weil es einerseits zeigt, dass jedwede Brandmauerpolitik gegen die AfD scheitert und andererseits ist es ein Zeichen an all unsere Mitglieder: wir sind freiheitlich-konservativ, aber keine Extremisten. Ohne uns wird man in nächster Zeit keine Politik mehr machen können, sondern nur noch mit uns gemeinsam.
Ich gehe davon aus, dass wir nach dem Urteil einen steigenden Mitgliederzuwachs im Kreisverband Bautzen haben werden und wieder deutlich mehr Mitglieder begeistern können, politische Verantwortung zu übernehmen. Dies war bislang oft nicht möglich, da viele Angst vor beruflichen Nachteilen und gesellschaftlicher Ächtung hatten. Diese Zeit ist endlich vorbei.“
Bautzen, 27. Februar 2026










