„Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher als die anderen“ – George Orwell
Betrug und Korruption sind oft Teil der Politik, und wir wollen das nicht beschönigen. Es ist nur so, dass manche mit ein paar unangenehmen Schlagzeilen davonkommen, während andere für ihre Verbrechen zugrunde gehen.
Marine Le Pen wurde vorgeworfen, vier Personen im Europäischen Parlament beschäftigt zu haben, die tatsächlich für ihre Partei, dem Rassemblement National, arbeiteten. Natürlich ist es nicht richtig, vier Mitarbeiter vom Europäischen Parlament bezahlen zu lassen, die keine parlamentarischen Aufgaben erfüllen. Man fragt sich jedoch, ob die Strafe den Verbrechen angemessen ist:
- zwei Jahren Hausarrest, während sie eine elektronische Fußfessel tragen muss
- zweijährige Bewährungsstrafe
- fünf Jahren Sperre für öffentliche Ämter mit sofortiger Wirkung.
- eine Geldstrafe von 100.000 Euro
Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellt sich insbesondere, wenn man die Fälle von EZB-Chefin Christine Lagarde und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betrachtet.
Lagarde wurde 2016 verurteilt, weil sie während ihrer Amtszeit als französische Finanzministerin dem Geschäftsmann Bernard Tapie 404 Millionen Euro für den umstrittenen Firmenverkauf zugesprochen hatte. Ihre Strafe? Keine! Ihre zukünftigen Karrierechancen: natürlich Chefin der Europäischen Zentralbank!
Ursula von der Leyen? Sie wird beschuldigt, während ihrer Zeit als Verteidigungsministerin illegal lukrative Aufträge an Beratungsfirmen vergeben zu haben. Viele der lukrativen Aufträge gingen an den globalen Beratungsriesen McKinsey & Company, in dem von der Leyens Sohn arbeitet. Ihre Strafe? Dieser Fall kam nie vor Gericht, da ein Teil der Beweise während der Untersuchung vernichtet wurde!
Von der Leyen wurde daraufhin zur Präsidentin der Kommission befördert, wo sie in 2023 vor belgischen Gerichten wegen umstrittener privater Textnachrichten verklagt wurde, die sie mit Albert Bourla, dem CEO des Pharmariesen Pfizer, ausgetauscht hat. Der Präsidentin wird vorgeworfen, einseitig gehandelt zu haben, durch private Machenschaften, ohne ein Mandat der EU-Mitgliedstaaten.
Im selben Jahr reichte die amerikanische Zeitung The New York Times beim Gerichtshof der Europäischen Union einen Einleitungsantrag ein, da die Europäische Kommission keinen Zugang zu den Textnachrichten von der Leyens und denen des CEO von Pfizer gewährte. Ihre Strafe? Bisher gar nichts.
Entscheiden Sie selbst, ob Madame Le Pen gleichbehandelt wurde.