„Mission-Lifeline“ darf gerichtsfest „Schlepperorganisation“ genannt werden!

„Mission-Lifeline“ darf gerichtsfest „Schlepperorganisation“ genannt werden!

Das Landgericht Dresden wies jetzt eine Klage der in Dresden ansässigen, angeblichen Seenotretter von „Mission Lifeline“ zurück (Az.: 3 O 1398/22 EV). Die AfD Dresden hatte im Wahlkampf um das Amt des Dresdner Oberbürgermeisters unter anderem per Flugblatt die „Förderung von Schlepperorganisationen“ mit Steuergeldern“ kritisiert. Weiter hieß es in dem Text: „Mit diesen Geldern finanziert diese Organisation die Überfahrt von Nordafrikanern über das Mittelmeer in unsere Sozialsysteme.“

Diese Aussagen wollte der Verein gerichtlich untersagen lassen. Nun die Klatsche vor dem Landgericht: Es wies die Klage (Streitwert: 10.500 Euro) als unbegründet zurück. Die Äußerungen seien „nicht zu beanstanden“. Außerdem befand das Gericht: Die „Textpassage stellt keine unzulässige Tatsachenbehauptung dar“ und die Begriffe „Schlepper“ oder „Schlepperorganisation“ fallen unter den „Schutzbereich der Meinungsfreiheit.“

Der Dresdner AfD-OB-Kandidat, EU-Parlamentarier, Maximilian Krah aus Dresden: „Ein Lichtblick in Sachen Meinungsfreiheit. Die so genannten Seenotretter gefährden bewusst Menschenleben, um sich dann als Retter fühlen zu können. Wer tatsächlich Menschen helfen will, sollte die Möglichkeit schaffen, Asylanträge in Afrika stellen zu können. So wie es Großbritannien bereits realisiert.“

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