Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG)

Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG)

Am 04.07.2020 wurde über das Patientendaten-Schutz-Gesetz der Regierungskoalition debattiert.

Dieses Gesetz umfasst die weitreichende Digitalisierung im Gesundheitswesen insbesondere die Einführung der e-PA (Elektronische Patientenakte).

Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion Detlev Spangenberg  dazu in  seiner Rede:

„Die Digitalisierung muss immer als eine Hilfswissenschaft gesehen werden, sie darf niemals den Bürger beherrschen dürfen.

Viele offene Fragen wurden leider von der Regierung nicht aufgegriffen, Fragen die in Anhörungen, in Fachgremien und in Petitionsverfahren von Fachleuten erläutert wurden bzw. was an dem Gesetz kritisiert wurde.

Beispielhaft wurde kritisiert, dass es Strafvorschriften für die Leistungserbringer gibt, wenn nicht rechtzeitig die notwendige Technik installiert ist, ohne Prüfung, ob dies immer so auch möglich ist. Des Weiteren die Frage was die Menschen machen sollen, die nicht über die notwendige Technik verfügen, diese nicht nutzen wollen oder können.“

Spangenberg weiter: „Die unzureichende Sicherheitslage bei der Aufbewahrung und Speicherung der Patienten-Daten wurde vom Chaos Computer Club in vielen Beiträgen bemängelt.“

Ärzte sehen sich in die Verantwortung gedrängt, für die Sicherheit der bei ihnen gespeicherten Daten verantwortlich zu sein, gab Spangenberg als Kritikpunkt in seiner Rede weiter.

Fazit: „Bei so vielen Einsprüchen, offensichtlichen Unzulänglichkeiten insbesondere im Sicherheitsbereich, und vielen offenen Fragen sollte doch dieses Gesetz noch einmal überarbeitet werden.“

 

 

https://www.afdbundestag.de/spangenberg-patientendaten-schutz-gesetz-enthaelt-zu-viele-offene-fragen-und-offensichtliche-unzulaenglichkeiten/

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