Im Februar 2020 wurde AfD-Stadtrat Horst Juhlemann vom Amtsgericht Dresden zu einer Geldstrafe verurteilt. Angeblich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe er bei einer Pegida-Demonstration den Hitlergruß gezeigt. Horst Juhlemann ging gegen das Urteil in Berufung und wurde vom Landgericht Dresden freigesprochen. Der Verdacht, stellten die Richter fest, hat sich nicht bestätigt. Zudem hat der AfD-Stadtrat vor Gericht glaubhaft gemacht, dass er keinerlei Sympathien für das Nazi-Regime hege, sondern es im Gegenteil aus tiefstem Herzen ablehne. Dazu erklärt der AfD-Landesvorsitzende, Jörg Urban: „Über die Verurteilung von Horst Juhlemann zu einer Geldstrafe berichteten mehrere sächsische Medien, unter anderem BILD, Tag24 und die LVZ ausführlich. Die Verhandlung, bei der Horst Juhlemann nun freigesprochen wurde, war öffentlich. Jeder Journalist hätte die Möglichkeit gehabt, der Verhandlung zu folgen und anschließend sachlich über den Freispruch meines AfD-Kollegen zu berichten. Das geschah jedoch nicht, zumindest nicht wahrnehmbar. Für mich ist es nicht verwunderlich. Noch immer scheint es ein großes Interesse in den großen Verlagshäusern zu geben, die AfD möglichst schlecht darzustellen. Fairness bei der öffentlichen Behandlung von Sachsens stärkster Oppositionspartei gibt es noch immer nicht. Ich beglückwünsche Horst Juhlemann zu seinem juristischen Erfolg und wünsche mir, dass in den Redaktionsstuben endlich ein Umdenken stattfindet.“
Die Presse schweigt!
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