Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren Kreisräte
Ich möchte kurz das Thema Lugturm in Heidenau und in diesem Bezug die ergangene Anordnung zur Nutzungsunterlassung thematisieren.
Die Eigentümer des Turmes und der umliegenden Fläche, Familie Genschmar, saniert den Turm seit Jahren auf eigene Kosten und haben somit durch ihre Arbeit eine Attraktion und ein Ausflugsziel für Heidenau geschaffen. Die Eigentümer hielten sich stets an geltendes Recht und beantragten entsprechende Genehmigungen um eine Rechtssicherheit in der Nutzung des Geländes zu schaffen. Die Genehmigungen wurden auch entsprechend erteilt.
Aufgrund von einem fehlenden Bebauungsplan, der auf der morgigen Stadtratssitzung in Heidenau beschlossen werden soll, ist nun von Seiten des Landratsamtes eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen wurden.
Die Nutzungsuntersagung hat zur Folge, dass ein mittlerweile sehr beliebtes Ausflugsziel für die Bevölkerung nicht mehr zugänglich ist und die Eigentümer in eine Existenz bedrohende Lage kommen.
Der Grund dafür ist nicht das die Familie Genschmar etwas falsch gemacht hat, sondern weil die Verwaltung der Stadt Heidenau zum Aufstellen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes zu lange gebraucht hat. Nachvollziehbare Gründe liegen hierfür vor.
Die Eigentümer sind somit völlig unverschuldet in die jetzige Lage gekommen und ich möchte von Ihnen wissen, warum man in diesem Fall, nicht zu einer Bürger und Unternehmer freundlichen Entscheidung gekommen ist? Verhältnismäßig, ist getroffene Entscheidung des Landratsamtes auf keinen Fall!
Ich bitte um eine Zeitnahe Antwort in schriftlicher Form!