Zu Beginn der Zwangsschließungen vor drei Jahren wurden die Hilfen schnell zugesagt und unter Zeitdruck ausgezahlt.
Die Antragsbedingungen waren oft unklar, wurden häufig geändert oder erst später konkretisiert. Viele Antragsteller haben daher im Glauben, dass die Versprechungen der Politik gelten, die Hilfen beantragt. Aber im Nachhinein wurde dann sehr viel strenger geprüft, ob tatsächlich ein Liquiditätsengpass bei den Antragstellern vorlag.
Wie dramatisch die Situation durch diese Praxis geworden ist, zeigt folgendes Beispiel: Einer kleinen Pension im Landkreis Mittelsachsen war weder Gastronomie noch der Beherbergungsbetrieb im ersten Lockdown gestattet. Geld verdienen war somit nicht möglich. Von den 15.000 Euro Hilfsgeldern soll dieser Unternehmer nun alles zurückzahlen, da angeblich kein Liquiditätsengpass vorlag. Das ist leider kein Schildbürgerstreich, sondern die knallharte Realität. Woher er die Rückzahlung nehmen soll, ist dem Unternehmer völlig unklar.
Kaum einer dieser Unternehmer hat in böser oder betrügerischer Absicht gehandelt. Vielmehr waren die Anspruchsvoraussetzungen unklar, wurden häufig geändert, erst später konkretisiert und es wurde teilweise Anderes kommuniziert.
Deshalb fordern wir: Es darf keine existenzgefährdenden Forderungen geben gegen die, die im guten Glauben gehandelt und sich auf die Zusagen der Politik verlassen haben!
Die Forderungen nur zu verschieben und zeitlich zu strecken, ist zu wenig. Da muss mehr kommen.
Übrigens wäre der Schaden zumindest teilweise vermeidbar gewesen: Die AfD hat bereits im Dezember 2020 die damalige schwarz-rot-grüne Regierung aufgefordert (7/4769), ein unbürokratisches Übergangsgeld für Selbständige und Kleinunternehmer auszureichen. Wäre die Regierung unserem Vorschlag gefolgt, gäbe es heute keinen Ärger über erdrückend hohe Rückzahlungen. Es war in der Corona-Zeit ein schwerwiegender Fehler der damaligen Regierung aus CDU, SPD und Grünen, die Wirtschaft in ein künstliches Koma zu versetzen. Die dadurch angerichteten Schäden wurden nie ausgeglichen. Die Unternehmen waren damals gezwungen, die zur Verfügung gestellten Hilfsprogramme zu nutzen, ohne die langfristigen Folgen absehen zu können.
Wenn nun Unternehmen durch die Rückzahlung in eine Schieflage geraten, sollte sich der Freistaat Sachsen großzügig zeigen. Die AfD geht dabei weit über die Forderungen anderer Parteien hinaus und setzt sich auch für eine Corona-Amnestie für alle Unternehmen und Bürger ein, die vor Gericht gezerrt wurden.