Bespitzelungsskandal: Verfassungsschutz muss reinen Tisch machen

Laut Angaben der Freien Presse sei vom sächsischen Verfassungsschutz inzwischen zu hören, dass die Speicherung einiger Datensätze über AfD-Abgeordnete wohl doch rechtssicher begründet werden könne.

Dazu erklärt Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion:

„Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) hatte bereits mehr oder weniger offen zugegeben, dass Daten von AfD-Abgeordneten rechtswidrig gespeichert wurden. Wenn ein derart schwerwiegender Rechtsbruch im Raume steht, ist es das oberste Gebot, vollständige Transparenz zu schaffen. Davon kann bisher allerdings keine Rede sein.

Unsere Fraktion hat noch viele offene Fragen und verlangt weiterhin die Offenlegung der teilweise illegalen Datensammlung. Alle betroffenen Abgeordneten müssen erfahren, zu welchem Zeitpunkt, aus welchen Gründen und mit welchen Mitteln ihre Tätigkeit überwacht wurde.

Dass das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz Fehler gemacht hat, ist offenkundig. Fragwürdige Vorgänge betreffen aber auch das Bundesamt für Verfassungsschutz. Aus dem öffentlich auf Netzpolitik.org einsehbaren Verfassungsschutz-Gutachten wird ersichtlich, dass auch die Parlamentsarbeit unserer Fraktion unter die Lupe genommen wurde. Diese ist jedoch in besonderem Umfang geschützt und geheimdienstliche Speicherungen und Verwertungen dazu nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig, die hier aber nicht vorliegen.

Besonders brisant ist allerdings die Frage, ob der sächsische Verfassungsschutz bei der Beobachtung von Landtagsabgeordneten auch Methoden der heimlichen Informationsbeschaffung angewendet hat. Die Nutzung von sogenannten ‚nachrichtendienstlichen Mitteln‘ wäre hier in jedem Fall rechtswidrig gewesen!

Die AfD-Fraktion fordert alle entsprechenden Verdachtsmomente konsequent und transparent auszuräumen. Herr Wöller muss nun liefern!“

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