Anteil ausländischer Ausreisepflichtiger in Meißen auf neuem Höchststand

MEISSEN. Fast jeder vierte im Landkreis Meißen registrierte Ausländer ist ausreisepflichtig. Dies ergab eine kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Thomas Kirste an den Sächsischen Landtag. Allein für 2019 zählte das Ausländerzentralregister (AZR) des Bundesverwaltungsamtes (BVA) über 483 nur noch unter Duldung im Landkreis lebender Ausländer, was einem neuen Höchststand seit Beginn der Flüchtlingskrise von 2015 entspricht. Bei 409 der Geduldeten lag bereits eine Ablehnung des gestellten Asylantrags vor. Damit liegt der Landkreis Meißen weit über dem Durchschnitt des Freistaats, welcher derzeit rund 50.000 Flüchtlinge beherbergt, von denen zwanzig Prozent lediglich noch unter Duldung in Sachsen ansässig sind.

“Gerade in Zeiten der coronabedingten Wirtschaftskrise kann und darf sich die sächsische Landesregierung nicht leisten, weiterhin Millionenbeträge für Menschen auszugeben, die lediglich nicht abgeschoben werden, weil sie aktiv ihre Abschiebung verhindern”, erklärt Kirste, der den Wahlkreis Meißen als Direktabgeordneter im Sächsischen Landtag vertritt. “Immerhin erfährt ein Großteil dieses Personenkreises lediglich noch Aufenthaltsduldung von Seiten des Freistaats, weil diese Personen ohne Ausweispapiere eingereist kamen sowie nicht zur Aufklärung bezüglich ihres Heimatlandes beitragen möchten.”

Insgesamt hatte das AZR Ende 2019 für den Landkreis Meißen 1.942 Personen mit Flüchtlingshintergrund erfasst, von welchen gerade einmal 28 asylberechtigt waren. Weiteren 590 Personen, deren Herkunft aus einem Bürgerkriegsland nachgewiesen werden konnte, wurde im Landkreis eine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt sowie 325 Personen subsidiären Schutz gewährt. Zuletzt teilte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Zahl von 252.000 ausreisepflichtigen Ausländern im gesamten Bundesgebiet für den Stichtag vom 31. Januar 2020 mit, von denen 47.250 Personen überhaupt keine Duldung mehr besäßen. Gut 75.000 weitere Ausländer hätten aufgrund fehlender Papiere und Herkunftsnachweise eine Duldung durch die zuständigen Behörden erfahren. Von den rund 57.000 für 2019 geplanten Abschiebungen mussten allerdings über 32.000 annulliert werden. Zum Großteil waren die entsprechenden ausreisepflichtigen Flüchtlinge schlicht kurz vorab untergetaucht.

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