Die sächsische AfD hatte auf einer Pressekonferenz im Juni 2024 öffentlich versprochen, nicht locker zu lassen, das vom Verfassungsschutz erstellte Gutachten, das zur Einstufung der sächsischen Landesverbandes als „gesichert rechtsextrem“ geführt hat, veröffentlicht wird. Nun ist ja ein Fall bekannt, der belegt, wie nachlässig der Verfassungsschutz offenbar mit von ihm selbst erstellten geheimen Verschlusssachen umgeht. Im Internet kursiert bereits seit 2019 ein VS-„Geheimgutachten“ über die AfD als „Prüffall“, den so genannten Flügel und die Junge Alternative als „Verdachtsfall“.
Dazu erklärt der AfD-Rechtsanwalt, Dr. Joachim Keiler: „Der Geheimdienst denkt offenbar nicht einmal daran, dafür zu sorgen, dass die angeblich streng vertraulichen Papiere aus der Öffentlichkeit zurückgezogen werden. Im Fall der Einstufung der sächsischen AfD als ‚gesichert rechtsextrem‘ verweigert die Behörde seit Monaten der Öffentlichkeit die Einsicht. Dem Landesverband Sachsen wird quasi vorgeworfen rechtsextrem zu sein, ohne dass der Bürger nachvollziehen kann, wie es zu dieser Einschätzung kam.
Wir haben uns deshalb entschieden, die von uns erstellte Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht zu veröffentlichen, um deutlich zu machen, auf welch dünnem juristischen Eis die politisch gewollte Bewertung unserer Rechtsstaatspartei steht.“
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Alternative für Deutschland (AfD), Landesverband Sachsen gegen Freistaat Sachsen
https://afdsachsen.de/streng-vertraulich/