AfD-Anfrage enthüllt: Keine Millionen für fragwürdige Integrationsprojekte!

AfD-Anfrage enthüllt: Keine Millionen für fragwürdige Integrationsprojekte!

Dieses Jahr sind in Sachsen für „Integrationsprojekte“ Förderanträge im Umfang von 57 Millionen Euro gestellt worden. Das sind 30 Prozent mehr als im letzten Jahr. Laut einer AfD-Anfrage (7/3744) sind Folgeanträge für äußerst fragwürdige, bereits genehmigte Projekte dabei.

So wollen z.B. zwei Projekte für „interkulturelle Gemeinschaftsgärten“ insgesamt rund 300.000 Euro Förderung. Ein Musikprojekt soll fast 600.000 Euro kosten und der Zentralrat der Muslime hat 160.000 Euro für „islamische Wohlfahrtspflege“ beantragt.

Das linksextreme Alternative Jugendzentrum „AZ Conni“ will ein neues Projekt für die Wohnraumvermittlung an Migranten einrichten und dafür 470.000 Euro aus der Staatskasse.

Martina Jost, Sprecherin für Gesellschaftspolitik in der AfD-Fraktion, erklärt:

„Offenbar wird die von CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer hoch gelobte ‚Zivilgesellschaft‘ zu großen Teilen vom Steuerzahler finanziert. Diesen Eindruck bekomme ich, wenn ich mir die Liste der Projekte anschaue.

Es ist nicht hinnehmbar, wie die CDU-geführte Staatsregierung das Geld der arbeitenden Bürger zum Fenster rausschmeißt. Integration ist eine Bring-Pflicht für die wenigen Asylbewerber, deren Asylantrag tatsächlich genehmigt wurde. Dafür müssen sie nicht in teuren Projekten gärtnern oder musizieren.

Der Förderantrag des linksextremen ‚AZ Conni‘ ist ein besonders abstoßendes Beispiel. Hier wird klar, wie sich die linken Gewalttäter der Antifa auf Kosten der Allgemeinheit finanzieren. Ich erwarte von Herrn Kretschmer, dass er diese absurde Förderpraxis endlich beendet.“

Weitere Beiträge

Die AfD-Kreistagsfraktion ist geschlossen gegen diese Variante der Wohnprojekte, die jetzt im Landkreis Bautzen in drei Sozialräumen umgesetzt werden sollen. Trotz der...
Zur Einstufung der AfD als angeblich „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch den sächsischen Verfassungsschutz erklärt der AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzen...
YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Video abspielen
„Nach § 6 Abs. 1 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung ist die Entnahme von Wölfen als Ausnahme (§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz) zulässig, wen...
+++ Bundessprecher Chrupalla folgt der Einladung Matteo Salvinis nach Florenz +++ Der Bundessprecher der AfD, Tino Chrupalla, folgt der Einladung der italienischen K...
+++ KRIEGSVERBRECHEN +++ Angloamerikanische Terrorangriffe gegen die Leipziger Zivilbevölkerung vor 80 Jahren. 04. Dezember 1943: Zwischen 3:50 und 4:25 Uhr überfl...
Am Freitag feierten wir als AfD Nordsachsen im Bürgerhaus Eilenburg das zehnjährige Bestehen unseres Kreisverbandes. Als Gäste konnten wir die Bundestagsabgeordneten G...
Der Landkreis Bautzen ist gesetzlich zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung der ihm zugewiesenen Asylsuchenden verpflichtet. Die Verwaltung greift hierbei auf ei...

Spende

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Spende

Spende

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.