Theaterstück für Bleiberecht: Die Indoktrination an Schulen ist verboten!

Mit mehreren Kleinen Anfragen (Drs. 7/2808, 2810, 2811) hat der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Dr. Rolf Weigand, in Erfahrung gebracht, welche Projekte an Schulen von verschiedenen Vereinen angeboten werden. Unter anderem kam dabei heraus, dass seit Jahren mit einem Theaterstück in den Klassenzimmern für ein angebliches „Bleiberecht“ geworben wird. Dazu erklärt Weigand:

„Das Grundgesetz sieht ein Asylrecht für politisch Verfolgte vor. Wer in seiner Heimat aufgrund seiner politischen Aktivitäten misshandelt wird, erhält temporär Schutz in Deutschland. Das ist richtig und gut.

Ein Bleiberecht für alle Migranten und Asylbewerber gibt es hingegen nicht und wäre eine fahrlässige Einladung an alle Welt, sich in Deutschland anzusiedeln. Dass ein solch abwegiger Gedanke nun steuerfinanziert in unsere Schulen getragen wird, zeigt, wie weit die Indoktrination unserer Schüler fortgeschritten ist. Ihnen wird die rechtswidrige Willkommenspolitik der CDU als ‚Bleiberecht‘ verkauft. Das ist keine Aufklärung, sondern viel eher eine Verdummung mit dem Ziel, die illegale Masseneinwanderung zu legitimieren.

Die AfD setzt sich für ideologiefreie Schulen ein und orientiert sich dabei am Beutelsbacher Konsens. Darin ist ein Indoktrinationsverbot enthalten. Es wäre deshalb besser, wenn sich unsere Schüler mit Wilhelm Tell von Friedrich Schiller beschäftigen und ihnen theaterpädagogische Projekte mit politischer Schlagseite erspart bleiben.“

Hintergrund: Für das Projekt „Bleiberecht“ fließen seit 2016 fünfstellige Summen. Der Ausrichter, das Theaterpädagogische Zentrum Sachsen, erhält zudem von der Stadt Dresden eine institutionelle Förderung für ein Büro, die Verwaltung und eigene Öffentlichkeitsarbeit.

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