Existenzsicherung für Soloselbständige und Kleinunternehmer

Existenzsicherung für Soloselbständige und Kleinunternehmer

Der Sächsische Handwerkstag klagt über schlechte Stimmung in vielen Betrieben aufgrund der Corona-Beschränkungen. Geschlossene Betriebe würden nur mit großem bürokratischen Aufwand an ihre finanziellen Hilfen kommen. Betriebe, die weiter öffnen dürfen und keine Hilfen erhalten, haben zum Teil deutlich weniger Kundschaft.

Jörg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender, erklärt:

„Die Staatsregierung muss endlich auf die Nöte der Kleinunternehmer und Solo-Selbständigen eingehen. Auch unsere Fraktion erreichen viele Hilferufe. Deshalb haben wir letzte Woche im Landtag ein existenzsicherndes Übergangsgeld beantragt (7/4769), das unbürokratisch z.B. über das Finanzamt ausgezahlt wird. Alle anderen Parteien haben unseren Antrag aber abgelehnt. Die Regierung sollte ihre Ablehnung nun noch einmal überdenken.

Besonders Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen haben oft keinen Steuerberater. Sie werden nun weiter große Probleme haben, die versprochenen Hilfen zu erhalten. Zudem ist es für viele Selbständige keine Lösung, Hartz-IV zu beantragen. Da sie vom Staat quasi ein Berufsverbot erhalten, wollen sie sich ihre Altersrücklagen nicht als Vermögen anrechnen lassen.“

 

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