AfD-Antrag: Existenzsicherung für Soloselbständige und Kleinunternehmer

AfD-Antrag: Existenzsicherung für Soloselbständige und Kleinunternehmer

Die AfD-Fraktion stellt in der kommenden Landtagssitzung den Antrag, ein existenzsicherndes Übergangsgeld an alle Soloselbständigen und Kleinunternehmer auszuzahlen, die von der Corona-Krise betroffen sind (7/4769).

Mario Kumpf, AfD-Landtagsabgeordneter, erklärt:

„Ob Gastronom, Friseurin, Kosmetikerin oder Musiker: Sie alle hat die Regierung in Sachsen mit einem faktischen Berufsverbot belegt. Dennoch hilft sie den Selbständigen bei der Sicherung ihrer Existenz nur halbherzig.

Die Möglichkeit, Hartz-IV zu beantragen, ist keine gute Lösung. Zum einen sind die Unternehmer nicht arbeitssuchend und wollen sich nicht ihre Rücklagen als Vermögen anrechnen lassen. Zum anderen ist die Hürde, eine Sozialleistung zu beantragen für viele Selbständige zu hoch, weil es ihnen unangenehm ist. Das gibt selbst die Staatsregierung zu.

Zudem müssen die November- und Dezemberhilfen mit hohem bürokratischen Aufwand über einen Steuerberater eingereicht werden. Viele Soloselbständige und kleine Vereine haben nicht einmal einen Steuerberater. Und die meisten Unternehmer warten heute noch auf ihren ersten Abschlag.

Die AfD will deshalb ein staatliches Übergangsgeld einführen, das unbürokratisch z.B. über das Finanzamt ausgezahlt wird. So kann den Selbständigen schnell geholfen werden in einer Krise, die sie nicht zu verantworten haben.“

 

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