Sonderplenum: Parlamente sind nicht zum nachträglichen Abnicken da!

Sonderplenum: Parlamente sind nicht zum nachträglichen Abnicken da!

Zur Sondersitzung des Sächsischen Landtages am Donnerstag erklärt der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban:

„Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) hat eine Entscheidung getroffen, die darauf hinausläuft, das sächsische Parlament zum nachträglichen Abnicken zu degradieren. Dieses Demokratieverständnis kritisieren wir entschieden. Im Zeitalter von E-Mail und Telefon wäre es gestern ohne Probleme möglich gewesen, eine kurzfristige Sondersitzung einzuberufen. Es fehlte dazu einzig und allein der Wille.

Das sogenannte Bevölkerungsschutzgesetz ist der gravierendste Grundrechtseingriff, den es je in der Bundesrepublik gegeben hat. Dass die sächsische Landesregierung ein solches Gesetz mitbeschließt, ohne dass dazu eine öffentliche und parlamentarische Debatte stattgefunden hat, ist demokratiefeindlich. Wir werden unseren Antrag zum Bevölkerungsschutzgesetz (Drs. 7/4595) am Donnerstag deshalb zur Abstimmung stellen. Dann müssen sich alle sächsischen Landtagsabgeordneten namentlich positionieren und Farbe bekennen.

Die AfD wird die Freiheit der Person, die Versammlungsfreiheit, die Bewegungsfreiheit und Unverletzlichkeit der Wohnung mit allen Mitteln verteidigen. Wir hoffen, dass es auch in den anderen Fraktionen vernünftige Köpfe gibt, die ihrem Gewissen folgen und sich der Parteidisziplin widersetzen.“

Hintergrund: Am Mittwoch soll das „Bevölkerungsschutzgesetz“ sowohl durch den Bundestag als auch den Bundesrat gehen.

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