Sind Sie ein Verfassungsfeind, Herr Kretschmer?

Immer wieder mahnt die AfD lautstark die Einhaltung und die Wiederherstellung der Grundrechte an, die mit der Begründung „Infektionsschutz vor Corona“ de facto außer Kraft gesetzt wurden. Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer wurde verbal übergriffig und bezeichnete AfD-Politiker vor etwa einem Jahr als „Verschwörungstheoretiker“, als sie vor gesellschaftlicher Ächtung Ungeimpfter warnten. Es kam wie von der AfD vorhergesagt und von Kretschmer dementiert: Grundrechte für Impfskeptiker und -gegner gibt es im Alltag zuhauf. Zutritt für Ungeimpfte, vor allem im kulturellen Bereich – wie in Gaststätten, Schlösser, Stadien und Museen – sind apartheidähnlicher Alltag zwischen Plauen und Zittau. Nun allerdings wendet sich das Blatt. Viele der Einschränkungen sind laut Experten und führender Juristen nicht statthaft: „Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Sie müssen sofort aufgehoben werden“, schrieb beispielsweise Dietrich Murswiek. Er ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg (www.dietrich-murswiek.de). Nur wenige Medien, wie „Tichys Einblick“, berichteten darüber. Der Professor weiter: „Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen. Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen ist es, die COVID-19-Epidemie einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Zu diesem Zweck sind die 2G- und 3G-Regeln aber schon deshalb nicht erforderlich, weil – wie das Gutachten darlegt – eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen nicht besteht.“ Professor Murswiek fertigte zu diesem Thema ein Rechtsgutachten an. Das Gutachten legt dar, dass die Ungleichbehandlung der Geimpften und der Ungeimpften nicht zu rechtfertigen sei und daher gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1) verstoße.Zum Thema Impfzwang steht in dem Gutachten: „Mittels der Benachteiligung der Ungeimpften wird ein starker Druck auf die Ungeimpften ausgeübt, sich impfen zu lassen. Dieser Druck wirkt als indirekter Impfzwang. Der staatlich erzeugte Impfdruck ist verfassungsrechtlich als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie als Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) einzustufen. Auch dieser Eingriff lässt sich weder mit dem Ziel, eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden, noch mit dem Ziel, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe zu minimieren, rechtfertigen.“ In unserem Nachbarland Bayern sorgte nun ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes für deutschlandweite Furore: „Söder-Ausgangssperre rechtswidrig!“ zitieren Medien daraus. Wörtlich heißt es in dem Urteil (Az.: 20 N 20.767): „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung… unwirksam war“. Kläger hatten sich zuvor gegen die verhängten Ausgangssperre als schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte an die Justiz gewandt. Kurz gesagt: Die Anordnung, dass Haus lediglich aus „triftigem Grund“ verlassen zu dürfen, ist verfassungswidrig. Auch das sächsische Kabinett verhängte diese drastische, nun als verfassungswidrig eingestufte Maßnahme im Dezember 2020: Sie galt vom 14. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021. Die Verordnung sah insbesondere Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre vor.Es wäre nun an der Zeit, dass sich die sächsischen Regierungs-Altparteien, CDU, SPD und Grüne, dafür bei den rund vier Millionen zu Unrecht geschurigelten Sachsen entschuldigen.

Weitere Beiträge

DROESE MdEP – Sachsen ungefiltert // Neue Bedrohung – Arbeit für den Frieden

Bedrohung für den Nahen Osten und Europa Der Angriff Israels auf den...

HENTSCHEL MdL // Haushaltsklarheit, ökonomische Vernunft!

𝐅𝐢𝐧𝐚𝐧𝐳𝐩𝐨𝐥𝐢𝐭𝐢𝐤 𝐢𝐦 𝐒𝐢𝐧𝐧𝐞 𝐝𝐞𝐫 𝐬ä𝐜𝐡𝐬𝐢𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧 𝐁ü𝐫𝐠𝐞𝐫 Als Ausschussvorsitzender habe ich die Haushaltsklausurwoche...

+++ Stellungnahme der AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Dr. Alice Weidel +++

Die kriegerischen Handlungen zwischen Israel und Iran führen zur weiteren Eskalation des...

DROESE MdEP – Sachsen ungefiltert // Merz desastriös!

𝐁𝐮𝐧𝐝𝐞𝐬𝐤𝐚𝐧𝐳𝐥𝐞𝐫 𝐌𝐞𝐫𝐳‘ 𝐒𝐤𝐚𝐧𝐝𝐚𝐥𝐚𝐮𝐬𝐬𝐚𝐠𝐞 Zum Israel-Iran Konflikt sagt Bundeskanzler Merz gestern: „Israel macht...
Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 – Mahnung gegen Sozialismus und kommunistische Ideologie

Gedenken an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 – Mahnung gegen Sozialismus und kommunistische Ideologie

Am gestrigen Dienstag fand anlässlich des 72. Jahrestages des Volksaufstandes vom 17....

DROESE MdEP – Sachsen ungefiltert // Statt Klimaquatsch: „Drill, Baby drill!“

𝐃𝐫𝐢𝐥𝐥 𝐁𝐚𝐛𝐲 𝐃𝐫𝐢𝐥𝐥! Der Europäische Ozeanpakt ist ein kostspieliges, überambitioniertes Projekt, das...

DROESE MdEP – Sachsen ungefiltert // 17. JUNI – NIE WIEDER SOZIALISMUS

𝐋𝐢𝐞𝐛𝐞 𝐋𝐞𝐢𝐩𝐳𝐢𝐠𝐞𝐫, liebe Sachsen heute gedenken wir der mutigen Menschen, die sich...

Sie waren Helden!

Sie kämpften für ihre Freiheit – gegen Willkür, Bevormundung, Verbote, Enteignung und...

DROESE MdEP – Sachsen ungefiltert // Straßburg – Das Übel unter der Sonne

𝐒𝐜𝐡ö𝐧𝐞𝐬 𝐖𝐞𝐭𝐭𝐞𝐫, 𝐝𝐨𝐜𝐡 𝐭𝐫ü𝐛𝐞𝐫 𝐀𝐮𝐬𝐛𝐥𝐢𝐜𝐤   Trotz des schönen Juniwetters erreichen uns...

Bosch-Protest falsch adressiert

+++ PRESSEMITTEILUNG +++ „Bosch-Protest falsch adressiert“ Sebnitz, 12.06.2025. Laut Sächsischer Zeitung hat...

Bürgerssprechstunde André Wendt 21.06.2025 13:00 Besselplatz

Mit Sackhüpfen, Kinderschminken und vielem mehr. Kommen Sie bitte mit Ihren Kindern...

Haushalts-Krise: AfD reicht CDU die Hand

Noch immer ist es ungewiss, ob der Sächsische Landtag zeitnah einen Haushalt...