Reform des Verfassungsschutzes

Reform des Verfassungsschutzes

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Jörg Urban, der sicherheitspolitische Sprecher, Carsten Hütter, und der innenpolitische Sprecher, Sebastian Wippel, haben heute auf einer Pressekonferenz zehn „Eckpunkte für eine Reform des sächsischen Verfassungsschutzes“ vorgestellt.

  1. Wir brauchen einen Inlands-Geheimdienst.

 

  1. Der Inlands-Geheimdienst darf erst aktiv werden, sobald Militanz konkret vorbereitet, dazu aufgerufen oder angewandt wird.

 

  1. Der Inlands-Geheimdienst darf nicht als Gesinnungsbehörde missbraucht werden.

 

  1. Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen muss daher zu einem „Abwehrzentrum politische und religiöse Militanz“ (Arbeitstitel / Kurzbezeichnung: Abwehrzentrum Militanz) umgebaut werden.

 

  1. Das „Abwehrzentrum Militanz“ untersteht als obere Landesbehörde unmittelbar dem Staatsministerium des Innern, hat keine polizeilichen Befugnisse und muss vom Sächsischen Landtag transparent und offen kontrolliert werden.

 

  1. Zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und zur Unterstützung bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird beim Landtag ein Sächsischer Beauftragter für die Grundrechte berufen.

 

  1. Der Beauftragte für die Grundrechte legt einmal im Jahr einen öffentlichen Bericht vor.

 

  1. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss alle Fake Accounts abschalten, mit denen zu Straftaten animiert wird und die Straftaten generieren.

 

  1. Eine Berichterstattung über „Verdachtsfälle“ und „Prüffälle“ darf es auch in Zukunft nicht geben.

 

  1. Das Landesamt für Verfassungsschutz muss militante Klimagruppen wie die „Letzte Generation“ und „Ende Gelände“ ins Visier nehmen.

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