Islamistische Bedrohung stoppen: Muss erst erneut ein Bürger ermordet werden?

In Sachsen sind dem Verfassungsschutz 87 Personen bekannt, die u.a. Verbindungen zur Terrororganisation Islamischer Staat (IS) haben. Laut AfD-Anfrage (7/4693) haben 70 davon Asyl beantragt.

Davon genießen 28 den vollen oder subsidiären Asylschutz. Nur 30 Asylbescheide wurden abgelehnt und zehn Personen davon abgeschoben. 18 Personen sind vollziehbar ausreisepflichtig, aber nur vier davon sitzen in Haft. Der Großteil ist 2015 und 2016 nach Deutschland eingereist.

Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

„Es ist nicht nur skandalös, dass dieser Personenkreis in Sachsen überhaupt Asyl erhält. Viel schlimmer ist: Unter den abgelehnten Asylbewerbern befindet sich sicher eine hohe Anzahl gewaltbereiter Fundamentalisten. Allein 14 Personen aus dieser Gruppe laufen in Sachsen frei herum. Leider hat das Innenministerium nicht auf meine Frage geantwortet, wie diese Personen konkret eigestuft werden.

Nach dem islamistischen Messermord vor vier Monaten in Dresden wissen wir, diese religiösen Fanatiker können jederzeit zuschlagen. Muss erst erneut ein unschuldiger Bürger ermordet werden, bevor die Staatsregierung aufwacht?

Der Inlandsgeheimdienst hatte bei der Observierung des syrischen Täters kläglich versagt. Bisher nimmt der sächsische Verfassungsschutz lieber die politische Opposition unter Beobachtung, als gefährliche Terroristen zu observieren.

Ich erwarte von CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer, dass er endlich die sofortige Abschiebung der radikalen Islamisten durchsetzt. Bis zur Ausweisung müssen die Gefährder ins Abschiebegefängnis, dass seit Jahren so gut wie leer steht. Die anderen Fanatiker, die bereits Asyl erhalten haben, müssen lückenlos überwacht und ihre Asylanträge erneut überprüft werden.“

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