Freistaat Sachsen förderte verfassungsfeindliches „Heterosexismus“-Projekt

Freistaat Sachsen förderte verfassungsfeindliches „Heterosexismus“-Projekt

Der Verein „Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten“ erhielt im Jahr 2019 für ein Projekt zur „geschlechterreflektierenden Prävention gegen Rassismus“ vom Freistaat Sachsen 57.905 Euro ausgezahlt. Das Geld wurde laut SPD-Sozialministerin Petra Köpping verwendet, um gegen „Heterosexismus“ vorzugehen, ergab die Kleine Anfrage Drs. 7/3519.

Dazu erklärt der Fragesteller und finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, André Barth:

„Der Begriff Heterosexismus wendet sich ausdrücklich gegen den im Grundgesetz (Art. 6) und der sächsischen Verfassung (Art. 22) verankerten besonderen Schutz von Ehe und Familie. Daher ist das geförderte Projekt nicht mit unserer Verfassung vereinbar und hätte nicht bezuschusst werden dürfen.

Erschreckend finde ich, dass dieses Projekt unter Jugendarbeit firmiert. Unserer Jugend sollte die besondere Bedeutung von Ehe und Familie nähergebracht werden. Völlig abwegig ist es jedoch, Projekte zu unterstützen, die das alltägliche Zusammenleben von Mann und Frau diskreditieren.

Wie meine zahlreichen Kleinen Anfragen zur Fördermittelverwendung in Sachsen belegen, ist das unsinnige und schädliche Heterosexismus-Projekt kein Einzelfall. Der Freistaat Sachsen verpulvert jedes Jahr mehrere Millionen Euro für linke Vereine, die teilweise noch nicht einmal auf dem Boden des Grundgesetzes und der sächsischen Verfassung stehen.

Die Forderung der AfD ist somit klar: Kein Cent mehr für verfassungsfeindliche Projekte und Vereine!“

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