„Nach § 6 Abs. 1 der Sächsischen Wolfsmanagementverordnung ist die Entnahme von Wölfen als Ausnahme (§ 45 Abs. 7 Satz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz) zulässig, wenn sich im Gebiet des verursachenden Wolfes erhebliche betriebswirtschaftliche Werte einer Nutztierhaltung befinden, die Nutztiere ausreichend geschützt wurden und der Wolf innerhalb des Schutzes überwunden hat.“
So erklärt der Landtagsabgeordnete und Kreisrat Timo Schreyer, dass er innerhalb von 14 Tagen, im Zeitraum vom 5.10. bis 19.10.2023, drei Anträge zur Entnahme von Wölfen gestellt hat.
„Gestern Abend im Kreistag hat Herr Landrat Witschas erklärt, dass er vier Entnahmen bestätigt und unterzeichnet hätte, nachdem jetzt die Rissgutachten vorliegen.
Die politische Lage und der Druck der größten Oppositionspartei, auf Wunsch der Bevölkerung, sind nun so groß, dass es die Regierung zum Handeln zwingt.
Wir werden uns weiter für die Interessen und Rechte unserer Bevölkerung einsetzen.
AfD wirkt.“