Die AfD-Kreistagsfraktion stellt den Antrag, alle auf Grundlage der Coronaschutzverordnungen vereinnahmten Verwarnungs- und Bußgelder an die Bürger unseres Landkreises zurückzuzah¬len. Eine Anfrage des Kreisrats Steffen Lehmann im Zusammenhang mit der Corona-Aufarbei¬tung ergab, dass in der Corona-Zeit insgesamt 3692 „Verstöße“ mit Strafen i.H.v. 346.440,00 Euro belegt wurden.
Die AfD-Fraktion hat darum den Antrag „Wiedergutmachung statt Unrecht – Amnestie für Ver¬stöße gegen Corona-Maßnahmen und Rückerstattung der Bußgelder“ beim Landratsamt für die nächste Kreistagssitzung eingereicht.
Schon im Kreistag Landkreis Rostock wurde in der Vergangenheit ein ähnlicher Antrag gestellt, der durch den dortigen Landrat zugelassen wurde. Die AfD-Fraktion ist daher zuversichtlich, dass der Antrag tatsächlich im Kreistag behandelt wird.
Weiter bestärkt uns die erfolgreiche Klage der AfD-Fraktion Sachsen, die dazu führte, dass der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig im Juni 2025 mehrere sächsische Corona-Ver¬ordnungen aus dem Jahr 2021 für verfassungswidrig erklärte. Laut Gericht verstieß die Landes¬regierung unter Michael Kretschmer (CDU) mit den erlassenen Beschränkungen über die Teil¬nehmerzahl bei Eheschließungen und Beerdigungen gegen die Landesverfassung Sachsens.
Die Kreisverwaltung sollte nicht erst durch Urteile zur Einsicht gezwungen werden müssen, sondern von sich aus die Fehlerhaftigkeit des damaligen Handelns anerkennen, einen entspre-chenden Amnestiebeschluss verabschieden und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern die gezahlten Gelder zurückerstatten.