AfD-Fraktion fordert Absetzung des TOP Verwaltungsstandort im Kreistag

Der Kreistag soll am kommenden Donnerstag, den 02. Juli 2020 auf seiner Sitzung in Riesa unter dem Tagesordnungspunkt 28 „Erweiterung des Verwaltungsstandortes Meißen, Alternativen / ‚kleine Lösung‘“ über die Beschlussvorlage 20/7/0134 entscheiden. Diese sieht u.a. vor, dass der Landkreis das Objekt Teichertring 8 in Meißen für 3,5 Mio. Euro erwirbt und das Objekt Dresdner Straße bei laufendem Betrieb saniert.

 

Die Fraktionsvorsitzende Angelika Meyer-Overheu aus Weinböhla erklärt hierzu: „Aus Sicht der AfD-Fraktion sind mit der Beschlussvorlage noch nicht alle Varianten ausreichend geprüft worden. Kreisrat Dieter Vogt aus der AfD-Fraktion hatte bereits im letzten Jahr eine weitere Variante umrissen, die von der Verwaltung noch nicht geprüft wurde. Die Fraktionen hätten im Vorfeld besser einbezogen werden sollen und nicht mit einer abschließend wirkenden Beschlussvorlage im Technischen Ausschuss erstmals seit Monaten wieder mit dem Thema konfrontiert werden. Wir werden daher im Kreistag die Absetzung des Tagesordnungspunktes fordern, damit weitere Vorschläge geprüft werden können. Sollten wir damit im Kreistag keine Mehrheit erzielen können, werden wir einen Änderungsantrag einbringen.“

 

AfD-Kreisrat Dieter Vogt aus Klipphausen, der als selbständiger Handwerksmeister im Baugewerbe tätig ist, ergänzt: „Ich hatte im letzten Jahr anlässlich der Ablehnung des ursprünglichen Planes der Verwaltung bereits eine Lösung umrissen und gebeten, im Technischen Ausschuss die Fraktionen von Anfang an in die Erarbeitung eines Alternativkonzepts einzubeziehen. Leider ist das nicht geschehen, sodass wir erst jetzt unsere Ideen einbringen können. Aus der Sicht unserer Fraktion ist es aus mehreren Gesichtspunkten sinnvoll, das Mietobjekt Teichertring aufzugeben, das Objekt Dresdner Straße zu verkaufen und stattdessen am Standort Brauhausstraße einen funktionalen Neubau zu errichten. Diese Ideen hätten wir gern in einer ausführlicheren Ausschuss-Beratung eingebracht und nicht erst in der Ausschusssitzung, die der geplanten Beschlussfassung im Kreistag unmittelbar vorausgeht.“

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