Der Wolf ist in Sachsen seit September 2012 im Landesjagdrecht verankert, unterlag jedoch bisher einer ganzjährigen Schonzeit. Nach der Novellierung des Bundesjagdgesetzes (März 2026) wurde der Wolf bundesweit ins Jagdrecht aufgenommen, was die „Entnahme“ (Abschuss) von Problemwölfen 365 Tage im Jahr und eine reguläre Bejagung ermöglicht. Das Ziel ist der waidmännische Umgang mit dem Raubtier und der Schutz der Weidetierhaltung.
Aktuelle Regelungen (Stand Frühjahr 2026):
- Aufnahme ins Jagdrecht: Der Bundestag hat den Wolf offiziell ins Jagdrecht aufgenommen, was Sachsen als Vorreiter schon lange praktizierte, aber nun mit den realistischen Bejagungsmöglichkeiten erweitert.
- „Zwei-Säulen-Modell“ der Bejagung:
- Säule 1 (Problemwolf-Entnahme): Schnellere, rechtssichere Entnahme von Wölfen, die Weidetiere trotz Schutzmaßnahmen reißen. Dies ist 365 Tage im Jahr in einem 20-km-Umkreis möglich.
- Säule 2 (Reguläre Bejagung): Gezielte Bejagung des jährlichen Zuwachses im Zeitraum Juli bis Oktober.
- Hintergrund in Sachsen: Wegen der weltweit höchsten Wolfsdichten und den Übergriffen auf Weidetiere (besonders in Bautzen/Görlitz) wurde diese Änderung seit Jahren gefordert.
- Schutzstatus: Trotz der Aufnahme ins Jagdrecht bleibt der Wolf vorerst eine streng geschützte Art, die Bejagung soll im Rahmen von Wolfsmanagementplänen erfolgen. Der Landesjagdverband Sachsen vertritt hierzu die Interessen der Jäger.
Der jahrelange Kampf um den vernünftigen Umgang mit dem wiedereingewanderten Prädator hat nun endlich Wirkung gezeigt und zu einem neuen Lösungsansatz geführt. Es musste dazu wohl aber auch erst zu einem Ereignis führen, bei dem die sonst so unbeteiligten Entscheider in Mitleidenschaft gezogen wurden. Es wird kein Zufall sein, dass nach jahrelangem Ringen wir nun endlich gehört wurden.
Ursula von der Leyen ist von der Wolfsthematik persönlich stark betroffen, da im September 2022 ihr 30-jähriges Lieblingspony „Dolly“ auf dem familieneigenen Anwesen im niedersächsischen Burgdorf von einem Wolf gerissen wurde.
Dieser Vorfall gilt politisch als ein zentraler Wendepunkt für den europaweiten Umgang mit dem Raubtier:
- Politischer Kurswechsel: Nach dem Vorfall setzte sich Ursula von der Leyen als EU-Kommissionspräsidentin vehement für eine Lockerung des strengen Wolfsschutzes in Europa ein.
- Kritik und Vorwürfe: Naturschützer und NGOs warfen ihr wiederholt vor, den EU-Schutzstatus des Wolfes aus persönlicher Rache oder aufgrund einer „Fehde“ aufweichen zu wollen. Na klar, – für sie ist Wolfsbeobachtung eine erträgliche Quelle für Nichtarbeit, zulasten der Gemeinschaft.
- Ergebnis auf EU-Ebene: Die Initiative der EU-Kommission führte dazu, dass der Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention abgesenkt wurde. Dies ebnete den Weg für die Neuregelung in Deutschland, durch die der Wolf im Frühjahr 2026 offiziell in das Bundesjagdgesetz aufgenommen wurde.
Es ist traurig, dass es erst ein Fanal, wie den Tod des Ponys „Dolly“ braucht, um den Entscheidern die Anliegen deutlich zu machen, die das Gemeinwohl betreffen, und gegen die Flut von vermeintlichen Umweltlobbyisten anzukämpfen.
Obwohl der gesetzliche Rahmen durch den Bundestag geschaffen wurde, gibt es in Sachsen noch Klärungsbedarf bei der operativen Ausführung:
- Fehlende Managementverordnung: Es fehlt derzeit noch die detaillierte Verordnung, die festlegt, wer konkret welche Tiere erlegen darf. Die Frage, ob dies durch die jeweiligen Revierinhaber oder durch spezialisierte Teams erfolgt, ist noch offen. Dies werden wir klären.
Ich habe in den letzten beiden Legislaturen insgesamt 9 Anfragen im Sächsischen Landtag zum Wolf und einige Entnahmeanträge gestellt.
Wir, als AfD, setzen uns weiterhin für eine heimatnahe Politik ein, die gleichermaßen unser Land, die Natur und den Menschen schützt und dient.
Timo Schreyer, MdL
22. Mai 2026









