Dazu erklärt Kreisrat Steffen Lehmann:
Meine jüngste Anfrage zum Thema „Ukrainer“ ergab, dass von 926 Erstanträgen für einen Aufenthaltstitel im Zeitraum vom 01.01.2025 bis 28.02.2026 nur 48 Anträge (5,2%) abgelehnt wurden.
Der Ablehnungsgrund war in der Regel der Sachverhalt, dass die Antragsteller bereits in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus hatten.
Die Zahl der Ablehnungen könnte jedoch noch weiter steigen, da aus dem Jahr 2025 ca. 50 Anträge noch nicht vollständig bearbeitet sind und für das Jahr 2026 noch keiner der 60 Anträge abschließend bearbeitet wurde.
Für die aufenthaltsrechtliche Sachbearbeitung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge sind insgesamt
2,75 VzÄ eingeteilt, so das Landratsamt. Nur am Tag der Zuweisung wurden sie durch andere Mitarbeiter unterstützt.
Weiter teilt das Landratsamt mit, daß ein Antrag als positiv abgeschlossen gilt, wenn dem Antragsteller von der Bundesdruckerei der elektronische Aufenthaltstitel ausgehändigt wird.
Eine Bearbeitung der Bundesdruckerei dauert, laut Landratsamt, in der Regel 3-4 Monate.
Es müsste dringend eine schnellere Bearbeitung der Aufenthaltstitel für die Ukrainer stattfinden, um mögliche Abschiebungen/Ablehnungen zu beschleunigen und damit unsere Sozialsysteme zu entlasten.
Steffen Lehmann, Kreisrat Bautzen
17. März 2026








