Dazu erklärt Kreisrat Steffen Lehmann:
In der gestrigen letzten Kreistagssitzung für die Wahlperiode 2019-2024 musste der Kreistag wieder „außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen 2024“, diesmal für das Jobcenter Bautzen (SGB II – Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) in Höhe von 4.06 Mio. EUR beschließen.
Der Anteil des Landkreis Bautzen beträgt 1.65 Mio. EUR, die restliche Finanzierung kommt vom Bund.
Wie ich bereits schon in meiner Pressemitteilung am 10.05.2024 erwähnt hatte, sind ein Kostentreiber die ukrainischen Kriegsflüchtlinge, die bis zum 31.05.2022 noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten, aber ab dem 01.06.2022 dem SGBII zugeordnet wurden.
In der Diskussion über den Beschlusspunkt stellte ich die Frage, mit welchem Defizit der Landkreis für das Jahr 2025 und 2026 plane. Herr Landrat Witschas und seine Verwaltung gehen in der ersten Hochrechnung für jedes Jahr von mindestens 50 Mio. Euro aus und es drohe eine Handlungsunfähigkeit, wenn der Landkreis keine kostendeckende Gegenfinanzierung durch Bund und Land bekommt.
Die explodierenden Kosten sind das Ergebnis einer verfehlten Migrations- und Sozialpolitik des Bundes. Es werden Leistungen bestellt und dann nicht bezahlt.
Herr Witschas und seine Landratskollegen müssen dringend den Druck auf Land und Bund erhöhen, damit auch ab 2025 die Handlungsfähigkeit des Landkreises gewahrt bleibt, ohne dass den Gemeinden und Städten die Kreisumlage erhöht wird!