Immer wieder mahnt die AfD lautstark die Einhaltung und die Wiederherstellung der Grundrechte an, die mit der Begründung „Infektionsschutz vor Corona“ de facto außer Kraft gesetzt wurden. Sachsens CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer wurde verbal übergriffig und bezeichnete AfD-Politiker vor etwa einem Jahr als „Verschwörungstheoretiker“, als sie vor gesellschaftlicher Ächtung Ungeimpfter warnten. Es kam wie von der AfD vorhergesagt und von Kretschmer dementiert: Grundrechte für Impfskeptiker und -gegner gibt es im Alltag zuhauf. Zutritt für Ungeimpfte, vor allem im kulturellen Bereich – wie in Gaststätten, Schlösser, Stadien und Museen – sind apartheidähnlicher Alltag zwischen Plauen und Zittau. Nun allerdings wendet sich das Blatt. Viele der Einschränkungen sind laut Experten und führender Juristen nicht statthaft: „Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Sie müssen sofort aufgehoben werden“, schrieb beispielsweise Dietrich Murswiek. Er ist emeritierter Professor für Öffentliches Recht an der Universität Freiburg (www.dietrich-murswiek.de). Nur wenige Medien, wie „Tichys Einblick“, berichteten darüber. Der Professor weiter: „Diese Freiheitseinschränkungen verletzen das Recht auf allgemeine Handlungsfreiheit und weitere Grundrechte, denn sie lassen sich nicht rechtfertigen. Das offizielle Ziel dieser Maßnahmen ist es, die COVID-19-Epidemie einzudämmen, um eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden. Zu diesem Zweck sind die 2G- und 3G-Regeln aber schon deshalb nicht erforderlich, weil – wie das Gutachten darlegt – eine Gefahr für die Überlastung der Intensivstationen nicht besteht.“ Professor Murswiek fertigte zu diesem Thema ein Rechtsgutachten an. Das Gutachten legt dar, dass die Ungleichbehandlung der Geimpften und der Ungeimpften nicht zu rechtfertigen sei und daher gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1) verstoße.Zum Thema Impfzwang steht in dem Gutachten: „Mittels der Benachteiligung der Ungeimpften wird ein starker Druck auf die Ungeimpften ausgeübt, sich impfen zu lassen. Dieser Druck wirkt als indirekter Impfzwang. Der staatlich erzeugte Impfdruck ist verfassungsrechtlich als Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht über die körperliche Unversehrtheit sowie als Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG) einzustufen. Auch dieser Eingriff lässt sich weder mit dem Ziel, eine Überlastung der Intensivstationen zu vermeiden, noch mit dem Ziel, die Zahl der schweren Krankheitsverläufe zu minimieren, rechtfertigen.“ In unserem Nachbarland Bayern sorgte nun ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshofes für deutschlandweite Furore: „Söder-Ausgangssperre rechtswidrig!“ zitieren Medien daraus. Wörtlich heißt es in dem Urteil (Az.: 20 N 20.767): „Es wird festgestellt, dass § 4 Abs. 2 und 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmeverordnung… unwirksam war“. Kläger hatten sich zuvor gegen die verhängten Ausgangssperre als schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte an die Justiz gewandt. Kurz gesagt: Die Anordnung, dass Haus lediglich aus „triftigem Grund“ verlassen zu dürfen, ist verfassungswidrig. Auch das sächsische Kabinett verhängte diese drastische, nun als verfassungswidrig eingestufte Maßnahme im Dezember 2020: Sie galt vom 14. Dezember bis einschließlich 10. Januar 2021. Die Verordnung sah insbesondere Ausgangsbeschränkungen sowie eine nächtliche Ausgangssperre vor.Es wäre nun an der Zeit, dass sich die sächsischen Regierungs-Altparteien, CDU, SPD und Grüne, dafür bei den rund vier Millionen zu Unrecht geschurigelten Sachsen entschuldigen.
Sind Sie ein Verfassungsfeind, Herr Kretschmer?
Weitere Beiträge
Es ist nicht unser Krieg! Tino Chrupalla bei Markus Lanz
Es ist nicht unser Krieg! Tino Chrupalla bei Markus Lanz...

Hentschel MdL – 𝐋𝐞𝐢𝐩𝐳𝐢𝐠 𝐚𝐦 𝐋𝐢𝐦𝐢𝐭: 𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐭𝐚𝐭𝐢𝐬𝐭𝐢𝐤 𝐳𝐮𝐦 𝐀𝐥𝐚𝐫𝐦𝐬𝐢𝐠𝐧𝐚𝐥 𝐰𝐢𝐫𝐝
𝐋𝐞𝐢𝐩𝐳𝐢𝐠 𝐚𝐦 𝐋𝐢𝐦𝐢𝐭: 𝐖𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐢𝐞 𝐒𝐭𝐚𝐭𝐢𝐬𝐭𝐢𝐤 𝐳𝐮𝐦 𝐀𝐥𝐚𝐫𝐦𝐬𝐢𝐠𝐧𝐚𝐥 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐸𝑖𝑛𝑒 𝑎𝑘𝑡𝑢𝑒𝑙𝑙𝑒 𝐿𝑉𝑍-𝑈𝑚𝑓𝑟𝑎𝑔𝑒...

Bernsdorfer Stadtrat Lutz Härtner tritt zur Bürgermeisterwahl an
Die Bürger von Bernsdorf und seinen Ortsteilen haben bei der kommenden Bürgermeisterwahl...

Erinnern und Gedenken – Kranzniederlegung am Städtischen Friedhof
CHEMNITZ GEDENKT DER OPFER DER BOMBARDIERUNG Gedenken zum 81. Jahrestag auf dem...

100.000 € – jeden Monat für Bewachung einer leerstehenden Asylunterkunft in Dresden!
Video Stadtrat Dresden Während Bürger sparen müssen und für Steuerentlastungen angeblich kein...
DROESE MdEP – Sachsen ungefiltert // GELIEFERT! Keine Chatkontrolle mit der AfD
𝐆𝐄𝐋𝐈𝐄𝐅𝐄𝐑𝐓 – 𝐊𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐂𝐡𝐚𝐭𝐤𝐨𝐧𝐭𝐫𝐨𝐥𝐥𝐞 𝐦𝐢𝐭 𝐝𝐞𝐫 𝐀𝐟𝐃! 𝐷𝑒𝑟 𝐿𝐼𝐵𝐸-𝐴𝑢𝑠𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠 𝑑𝑒𝑠 𝐸𝑢𝑟𝑜𝑝ä𝑖𝑠𝑐ℎ𝑒𝑛 𝑃𝑎𝑟𝑙𝑎𝑚𝑒𝑛𝑡𝑠...
DROESE MdEP – Sachsen ungefiltert // 𝐕𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐋𝐞𝐲𝐞𝐧 𝐭ö𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭𝐬𝐩𝐫𝐢𝐧𝐳𝐢𝐩!
𝐕𝐨𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐋𝐞𝐲𝐞𝐧 𝐭ö𝐭𝐞𝐭 𝐝𝐚𝐬 𝐄𝐢𝐧𝐬𝐭𝐢𝐦𝐦𝐢𝐠𝐤𝐞𝐢𝐭𝐬𝐩𝐫𝐢𝐧𝐳𝐢𝐩! 𝐸𝑖𝑛 𝟫𝟢-𝑀𝑖𝑙𝑙𝑖𝑎𝑟𝑑𝑒𝑛-𝐸𝑢𝑟𝑜-𝐾𝑟𝑒𝑑𝑖𝑡𝑝𝑎𝑘𝑒𝑡 𝑓ü𝑟 𝟤𝟢𝟤𝟨–𝟤𝟢𝟤𝟩 𝑤𝑢𝑟𝑑𝑒 𝑣𝑜𝑛...

Bürgerdialog in Dresden
Tino Chrupalla Thomas Ladzinski Matthias Rentzsch 12.03.2026 19:00 Börse Dresden Messering 6...

Kölner AfD-Urteil: Sieg der Demokratie mit fadem Beigeschmack
Empfindliche Schlappe für den als „Verfassungsschutz“ daherkommenden Regierungsschutz! Das Verwaltungsgericht Köln hat...

Bürgerdialog im sachsen-anhaltinischen Elster an der Elbe
Auf Einladung von meinem Bundestagskollegen Volker Scheurell (MdL) nahm ich gemeinsam mit...

Sieg für die AfD und die Demokratie
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis...

AfD SOE wählt neuen Kreisvorstand
Dippoldiswalde, 28.02.2026. Am vergangenen Wochenende fand in den Parksälen Dippoldiswalde die Mitgliederversammlung...
