Dazu erklärt Kreisrat Steffen Lehmann:
Bereits Ende 2023 forderte die AfD-Kreistagsfraktion die Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA)! Meine jüngste Anfrage zeigt auf, dass diese Forderung gerechtfertigt war und weiter verstärkt werden muss.
Im Doppelhaushalt 2025/2026 plant der Landkreis mit je 135 UMA`s (überwiegend männliche UMA`s) und einem Kostenvolumen für das Jahr 2025 von 10.747.200,00 EUR und für Jahr 2026 von 11.283.000,00 EUR.
Das heißt ein UMA kostet den Steuerzahler im Jahr 2026 – 83.500,00 EUR! Die Kosten für die UMA`s steigen besorgniserregend an, im Jahr 2022 hatten wir noch einen jährlichen Kostensatz von 57.789,91 EUR pro UMA!
Die AfD-Forderung aus dem Jahr 2023, endlich die Umsetzung der „Altersfeststellung bei UMA`s“, ist nicht unberechtigt.
Es macht einen erheblichen Unterschied für den Steuerzahler aus, ob man jährlich für ein UMA-Kind 83.500,00 EUR oder für einen Erwachsenen 13.844,33 EUR an Ausgaben pro Jahr hat. (13.844,33 EUR – Erstattungsbetrag an Landkreis aus dem Jahr 2023 für einen Erwachsenen. Der Erstattungssatz für das Jahr 2024 wird erst Mitte des Jahres 2025 berechnet.)
Bei fünf getesteten UMA´s im Jahr 2024 wurden drei Person als Erwachsene festgestellt!
Damit sind die Kosten von 1.300,00 EUR für die Altersfeststellung bei unbegleiteten Minderjährigen Ausländern (UMA) pro Fall gerechtfertigt!
In der abgefragten Zeit von 2022 bis 2024 hat der Landkreis Bautzen für die Betreuung der UMA`s – 927.400,00 EUR nicht erstattet bekommen und bleibt auf den Kosten sitzen!
Was hätten man mit diesem Geld wieder an freiwilligen Aufgaben erfüllen können?
Steffen Lehmann, Kreisrat
Bautzen, 25. April 2025