Werde Wahlhelfer

In allen Städten und Gemeinden werden aktuell wieder Wahlhelfer gesucht. Informieren und mitmachen. Ihre Aufgaben sind wie folgt:

In allen Städten und Gemeinden werden aktuell wieder Wahlhelfer gesucht. Wahlhelfer sind Mitglieder eines Wahlvorstands, welche die Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben und die ordnungsgemäße Wahl der Bürger sicherstellen, nach Beendigung der Wahlzeit die Wahlzettel auszählen und für das jeweilige Wahllokal das Wahlergebnis feststellen.

Damit Sachsen nicht zu Berlin wird!​

Alle, die mindestens 18 Jahre sind, seit mindestens drei Monaten in der jeweiligen Stadt wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Bei Bundestagswahlen und Landtagswahlen müssen Wahlhelfer außerdem eine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei anderen Wahlen können deutsche oder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der europäischen Union Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden.

Sie können sich für die Wahlen am 9. Juni 2024 sowie am 1. September 2024 als Wahlhelfer anmelden.

Jede Stadt und Gemeinde hat dafür eigene Online-Formulare oder Kontakt-E-Mail-Adressen. Bitte Informieren Sie sich auf den Webseiten Ihres Rathauses oder rufen Sie ggf. dort an.

Die Information, wann und wo genau der Einsatz erfolgt, erreicht alle registrierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit der Berufungsurkunde ca. einen Monat vor der jeweiligen Wahl.

Ein Wahlvorstand ist ein eigenständiges Wahlorgan zur Durchführung der Wahl und zur Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Er besteht in der Regel aus sechs bis neun ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Zum Wahlvorstand gehören der Wahlvorsteher, der Schriftführer, deren Stellvertretung und der Beisitzer.

Der Wahlvorsteher sorgt dafür, dass am Wahltag alle Unterlagen vorliegen, leitet die Tätigkeiten des Wahlvorstandes und übt das Hausrecht aus. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis und füllt das Formular der Niederschrift aus. Die Beisitzerinnen und Beisitzer kontrollieren die Wahlbenachrichtigung und geben die Stimmzettel aus. Alle zusammen sorgen sie für einen reibungslosen und geordneten Ablauf der Wahl.

Etwa einen Monat vor einer Wahl werden an alle Wahlhelfer die Berufungsschreiben versendet.

Wahlvorsteher und Schriftführer sowie deren Stellvertretung werden durch Mitarbeiter der Wahlbe­hörde geschult und auf ihre Tätigkeit vorbereitet. Die Schulungstermine werden mit der Berufung mitgeteilt. Die Beisitzerinnen und Beisitzer erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes eine Einweisung in ihre Aufgaben.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer können sich außerdem über ein E-Learning-Programm zur Wahl informieren.

Im Wahllokal treffen sich die Mitglieder des Wahlvorstandes früh 7.30 Uhr und werden in der Regel in die Vormittags- oder die Nachmittagsschicht eingeteilt. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen wieder alle vor Ort sein. Wie lang die Auszählung dauert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. davon, wie viele Stimmen ausgezählt werden müssen oder ob Schwierigkeiten während der Auszählung auftreten (z.B. wenn sich der Wahlvorstand verzählt). Bei der Europa- und Kommunalwahl wird die Auszählung bis in die Nacht hinein gehen. Bei der Landtagswahl dauert die Auszählung ca. drei Stunden.

Im Briefwahlzentrum beginnen Sie 14 Uhr mit der Vorbereitung der Briefe und der Prüfung der Wahlscheine, bevor Sie ab 18 Uhr die Stimmen auszählen. Hier muss man sich etwas mehr Zeit einplanen, da vor der Auszählung die Stimmzettelumschläge noch geöffnet werden müssen.

Grundsätzlich ist die Tätigkeit beendet, wenn alle Stimmen im Wahlbezirk ausgezählt sind, das Ergebnis festgestellt und die Wahlunterlagen verpackt wurden.

Bitte bringen Sie ausreichend Getränke und Verpflegung für den Wahltag und die anschließende Stimmenauszählung mit und (wenn vorhanden) Ihre Schulungsunterlagen. Alles andere, was Sie für ihre Tätigkeit benötigen, wird bereitgestellt.

Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer erhalten ein „Erfrischungsgeld“. Dieses wird ca. 14 Tage nach der Wahl auf Ihr Konto überwiesen. Die Aufwandsentschädigung ist funktionsabhängig. Weitere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Sind Sie als Wahlhelferin oder Wahlhelfer im eigenen Wahlbezirk eingesetzt, können Sie in der Pause wählen gehen. Falls Sie in einem anderen Wahlraum eingesetzt sind, können sie dort nur mit einem Wahlschein wählen. Außerdem können Sie per Briefwahl wählen. Den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen. Das ist schriftlich, persönlich (aber nicht telefonisch), online oder per Mail möglich.

Was, wenn man am Wahltag verhindert ist?

Damit schnell eine Ersatzperson gefunden werden kann, informieren Sie bitte rechtzeitig die Verwaltung, die Sie als Wahlhelfer berufen hat.

Als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Das gilt für Ihre Tätigkeit am Wahltag, den Hin- und Rückweg zum Wahlbüro sowie für die Teilnahme an der Schulung. Dieser Versicherungsschutz ist kostenfrei und Sie müssen ihn nicht extra beantragen. Sollte ein Unfall passieren, melden Sie diesen bitte möglichst schnell dem Wahlamt. Im Fall einer ärztlichen Behandlung geben Sie bitte an, dass sich der Unfall während einer ehrenamtlichen Tätigkeit ereignet hat.

Bei weiteren Fragen: Nutzen Sie bitte den Kontakt im Menü oder suchen Sie bei Google nach „Wahlhelfer oder Wahlvorstand + Name Ihres Ortes“.