Die derzeitige Debatte über Leistungskürzungen für Asylbewerber in Dublin-Verfahren verdeckt ein viel größeres Problem: Warum befinden sich Menschen überhaupt dauerhaft in Deutschland, wenn eigentlich ein anderer EU-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist?
Die Praxis offenbart seit Jahren ein gewaltiges Vollzugsdefizit. 2023 akzeptierten andere EU-Staaten mehr als 55.000 deutsche Übernahmeersuchen. Tatsächlich überstellt wurden nur rund 5.000 Menschen.
2024 liefen zudem mehr als 40.000 Überstellungsfristen ab. Nicht nur andere Mitgliedstaaten verhinderten oder verzögerten Rücknahmen. In fast 9.000 Fällen waren Untätigkeit deutscher Ausländerbehörden oder organisatorische Probleme verantwortlich.
Besonders absurd ist Italien: Trotz mehr als 15.000 deutscher Übernahmeersuchen wurden 2023 lediglich elf Menschen dorthin überstellt, 2024 sogar nur drei.
Das Problem beginnt teilweise schon an Europas Außengrenzen. Werden Einreisende dort nicht zuverlässig biometrisch registriert, fehlt später womöglich der entscheidende Nachweis, welcher Staat überhaupt zuständig ist. Deutsche Behörden müssen dann Reisewege anhand von Dokumenten, Tickets oder anderen Indizien rekonstruieren.
Währenddessen kann der Bund nicht einmal beziffern, wie häufig weitgehende Leistungsausschlüsse bei Dublin-Fällen tatsächlich angewandt werden, weil dies bundesweit nicht entsprechend statistisch erfasst wird.
Unterkunft, Ernährung, Hygiene und notwendige medizinische Versorgung können gewährleistet werden, ohne dauerhaft das reguläre Leistungsniveau aufrechtzuerhalten. Das größere Problem bleibt aber: Zuständigkeiten festzustellen bringt nichts, wenn sie anschließend nicht durchgesetzt werden.
Nach Jahren des Dublin-Versagens darf Deutschland seine Migrationskontrolle nicht länger vom Funktionieren anderer EU-Staaten abhängig machen. Konsequente Grenzkontrollen und der Schutz der eigenen Grenzen sind deshalb unverzichtbar.
