Dazu erklärt Fraktionsvorsitzender Steffen Lehmann:
Unsere Fraktion hatte beim Rechts- und Kommunalamt des Landkreis Bautzen – Widerspruch gegen den Kreistagsbeschluss DS 4/0039/26 – Kommunalinvestitionsbudget Sachsenfonds – Beschluss der Vereinbarung zwischen dem Landkreis und dem Sächsischen Städte und Gemeindetag e.V. und der Maßnahmenliste gemäß Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung eingelegt, wie in der Presse schon zu lesen war. (1,2)
Grund unseres Widerspruchs war, dass es bis heute keinen Gemeinderatsbeschluss für die Verwendung der Sachsenfondsmittel gibt.
Durch das Rechts- und Kommunalamt wurde uns nun mitgeteilt, dass gemäß § 48 Abs. 2 SächsLKrO das Widerspruchsrecht zu Kreistagsbeschlüssen nur dem Landrat zusteht.
Insofern ist es rechtlich nicht möglich, als Gemeinderäte gegen diesen Beschluss Widerspruch einzulegen. Weiter ging aus dem Schreiben hervor, dass der Bürgermeister Matthias Seidel, seinen Antrag „Grundschule Malschwitz“, der ohne Abstimmung mit den Gemeinderäten erfolgte, wieder zurückgezogen hat.
Nun hat der Gemeinderat wieder die Möglichkeit, gemeinsam darüber zu beraten und einen Beschluss zu finden, ob die Sachsenfondsmittel in der Gemeinde Malschwitz in Zukunft für die neue Grundschule oder neue Feuerwehrfahrzeuge eingesetzt werden.
Steffen Lehmann, Fraktionsvorsitzender
14. Juli 2026
[1] https://www.saechsische.de/lokales/bautzen-lk/bautzen/malschwitz-afd-gegen-kreistagsbeschluss-fuer-schule-weil-sie-lieber-feuerwehren-unterstuetzen-will-7VHDUVFU7JE5XCAIOTIEXHTZHQ.html
[2] https://www.bautzenerbote.de/wurden-in-malschwitz-ohne-abstimmung-foerdermittel-beantragt/











